Frage an Hubert Hüppe von Ines E. bezüglich Soziale Sicherung
Jeder Bürger kann durch Krankheit oder Unfall schwer behindert werden. U.a. die Aktion Mensch unterstützt einen Paradigmenwechsel von der Betreuungs- zur Selbstinklusion, die Mitbestimmungsrechte einschließt. http://www.kultura-extra.de/panorama/feull/aufruf_selbstverzauberung_kunstlandschaftspandau.php Im zwölfköpfigen Mitarbeiterstab des Behindertenbeauftragten arbeiten laut Presseabteilung zwei Schwerbehinderte, in der Monitoringstelle des Institutes für Menschenrechte, die die Inklusion von Schwerbehinderten in die Gesellschaft dokumentieren soll, keiner! Marktorientierung, Leistungsdruck und Konkurrenzkampf grenzen u.a. Schwerbehinderte aus, die weitgehend stressfreie Arbeitsbedingungen brauchen.
Ein Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt ist fast doppelt so teuer wie ein Arbeitsplatz im Bereich Soziokultur; Schwerbehinderte erhalten in Behindertenwerkstätten keinen Arbeitslohn, sondern nur eine Aufwandtsentschädigung, sie können an Fremdbetriebe verliehen werden, ohne den Sozialhilfestatus durch Arbeitsleistungen verlasssen zu können. Beispieldokumentation: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/schwerbehinderte-hartz-iv/.
Schwerbehinderte könnten Arbeitsfähigkeiten ohne Demütigungen in Zusammenarbeit mit Nicht-Behinderten in die Arbeit gemeinnütziger Vereine einbringen; sie würden Arbeitslohn statt Sozialhilfe erhalten, sie könnten den Sozialhilfestatus durch Arbeitsleistungen verlassen. Es vermittelt das Gefühl von Menschenwürde.
Würden Sie als Behindertenbeauftragter der Bundesregierung diesen Paradigmenwechsel unterstützen? Wie könnten Schwerbehinderte mit Ihnen kooperieren?
Sehr geehrte Frau Eck,
Ihre Frage, die Sie bereits auch an mein Büro beim Behindertenbeauftragten geschickt hatten, möchte ich wie folgt beantworten: Wie Sie bereits schreiben, arbeiten in meinem Arbeitsstab zwei Menschen mit Behinderung, zwei weitere sind vor wenigen Wochen hinzugekommen. Leider kann ich auf die Organisation im Arbeitsstab, bspw. auf die Einstellung von Personal, nur wenig Einfluss nehmen, da die Mitarbeiter dort alle über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestellt sind. Zurzeit werden Stellen nur sehr selten extern, also außerhalb des Ministeriums, ausgeschrieben, da die Ministerien des Bundes sich an strikte Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium zur Stelleneinsparung halten müssen.
Ich setzte mich sehr seit längerem dafür ein, Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt einzugliedern und Sonderarbeitswelten abzuschaffen. Zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem oft nahtlosen Übergang von der Förderschule in die Werkstatt müssen Alternativen gefunden und gefördert werden. Auch bei der anstehenden Reform der Eingliederungshilfe zu einem Bundesleistungsgesetz werde ich mich dafür stark machen.
Die Mitsprache von Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache bei allen sie betreffenden Angelegenheiten ist mir sehr wichtig. Als ich Anfang 2010 das Amt des Behindertenbeauftragten übernommen habe, habe ich getreu dem Motto „Nichts über uns, ohne uns“ einen Inklusionsbeirat zur Überwachung und Koordinierung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegründet. Hier haben Menschen mit Behinderung selbst das Sagen. Die Mitglieder des Beirats sind dabei nicht von mir, sondern fast ausschließlich vom Deutschen Behindertenbeirat benannt worden. Ich habe allerdings zur Bedingung gemacht, dass Menschen mit Behinderungen aus allen Bereichen vertreten sind – Menschen mit Körperbehinderung, mit sog. „geistiger Behinderung“, verschiedenen Sinnesbehinderungen und psychischen Erkrankungen. Dieses einmalige Modell gilt international als gutes Beispiel eines Koordinierungsmechanismus zur Umsetzung der Konvention.
Auf die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte habe ich keinerlei Einfluss. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Monitoring-Stelle:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 25 93 59 - 450
Fax: 030 25 93 59 - 459
E-Mail: monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe MdB