Hubert Hüppe
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CDU
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Frage von Hans - Georg W. •

Frage an Hubert Hüppe von Hans - Georg W. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Hüppe,

mit Ensetzen verfolge ich die Markteinführung des neuen Test der Firma LifeCodexx, mit dem Trisomie 21 im Mutterleib diagnostiziert werden kann. Selbst Bruder einer Frau mit Trisomie 21 und somit Kenner vieler Bekannter mit diesem Handycap, muss man sich wohl keine Illusionen machen, dass der Welt somit viele liebenswerte Menschen durch Abtreibung dieser "Blümlein Gottes" vorenthalten werden. Was kann man tun, um diesen Wahnsinn zu stoppen?

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wigge,

für Ihre Frage zum sogenannten Praenatest, die Sie über das Profil Abgeordnetenwatch an mich gestellt haben, danke ich Ihnen. Ihre Empörung kann ich gut nachvollziehen. Die Einführung dieses Tests beobachte ich mit großer Besorgnis. Dagegen sprechen unter anderem juristische als auch gewichtige sozialethische Gründe, auf die ich in meiner Funktion als Behindertenbeauftragter immer wieder hingewiesen habe:
Laut einem Rechtsgutachten von Prof. Klaus F. Gäditz von der Universität Bonn stellt der Praenatest nach dem Gendiagnostikgesetz kein zulässiges Diagnosemittel dar, da er weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken gerecht wird. Ein medizinischer Zweck liegt nur dann vor, wenn die gesundheitliche Einschränkung, die ermittelt werden soll, beseitigt oder wenigstens vermindert werden kann. Das Down-Syndrom ist aber, wie Sie wissen, weder therapierbar noch heilbar. Es handelt es sich darüber hinaus um ein nicht verkehrsfähiges Medizinprodukt, da es die Sicherheit und Gesundheit der Ungeborenen sogar gezielt gefährdet. Müttern wird mit dem neuen Test eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik vorgegaukelt. Noch nicht einmal der Berufsverband niedergelassener Pränataldiagnostiker geht aber davon aus, dass invasive Methoden mit dem Bluttest überflüssig werden.

Zudem sprechen aus meiner Sicht sozialethische Gründe gegen diese Art der vorgeburtlichen Diagnostik. In über 90 Prozent der Fälle wird abgetrieben, wenn ein Downsyndrom diagnostiziert wird. Das diskriminiert Menschen mit Behinderungen in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Lebensrecht, und steht im Widerspruch zu der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem sehe ich die Gefahr, dass Eltern in massive Gewissenskonflikte geraten, wenn sie sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie sich bewusst für ein Kind mit Downsyndrom entscheiden, obwohl der Praenatest in Bezug auf Trisomie 21 zu einem positiven Ergebnis geführt hat. Der gleiche Konflikt kann für sie entstehen, wenn sie den Test nicht gemacht haben und dann ein behindertes Kind bekommen.

Sie fragten auch, was Sie selbst tun können. Auf der Seite des Deutschen Bundestages gibt es für Sie die Möglichkeit, die Petition 35635 zu einem Verbot des Praenatests zur vorgeburtlichen Diagnose des Downsyndroms mit zu unterzeichnen. Wenn das erforderliche Quorum von 50.000 Unterschriften bis zum 15.10.2012 erreicht wird, muss sich auch der Bundestag damit befassen. Sie können das natürlich auch auf dem Postweg tun. Die Anschrift ist: Petitionsausschuss Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Ich halte es für absolut notwendig, diese Diskussion weiterhin öffentlich zu führen und dafür setze ich mich als Bundestagsabgeordneter und als Behindertenbeauftragter ein.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Hüppe, MdB

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