Frage an Hubert Hüppe von Hasko H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hüppe
Referenden, Volksbegehren und andere Mittel der direkten Demokratie (auf Bundesebene) wären meines Erachtens das geeignetste Mittel, die Bürger vom Gefühl der Machtlosigkeit zu befreien und die Politikverdrossenheit zu verringern. Zudem sind nur so sind in Deutschland Reformen auch gegen übermächtige Interessenverbände möglich.
Würden Sie sich als Bundestagsabgeordneter für die Einführung von Mitteln der direkten Demokratie auf Bundesebene einsetzen?
Sehr geehrter Herr Heinecke,
gerne beantworte ich Ihre Frage zu meinem und dem Standpunkt meiner Partei zur direkten Demokratie auf Bundesebene.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als repräsentative, parlamentarische Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat damit die Grundlage für die erste stabile und erfolgreiche Demokratie in der deutschen Geschichte geschaffen. Daran halten wir fest. Eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene streben CDU und CSU deshalb nicht an.
Für ein „Demokratie-Ranking“ eignet sich diese Frage nicht. Es geht vielmehr um die Frage, welche Form der Demokratie sich bewährt. Vor allem auf Bundesebene haben wir mit der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie die besten Erfahrungen in der wechselhaften deutschen Geschichte gemacht.
Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auszubauen. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf Bundesebene.
Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlt. Bei Plebisziten kann nur eine Ja-Nein-Alternative zur Abstimmung gestellt werden. Es kommt aber besonders darauf an, wie die Frage formuliert ist. Ein Beispiel: Die komplizierten Regelungen des SGB V, das die gesetzliche Krankenversicherung regelt, kann man nicht Absatz für Absatz zur Volksabstimmung vorlegen. Die Formulierer der zur Ja-Nein-Abstimmung vorgelegten Sachfragen besitzen demnach Einflussmöglichkeiten und weniger diejenigen, die diesem Vorschlag zustimmen oder ihn verwerfen können.
Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.
Allerdings würde ich persönlich eine Ausnahme machen für einen Volksentscheid auf Bundesebene zur Europäischen Verfassung, wie er auch in anderen Ländern wie z.B. Polen durchgeführt wurde. Die europäische Verfassung wirkt sich auf jeden Bürger in diesem Land aus und ist eine grundlegende Weichenstellung, die meines Erachtens in ihrem Rang der Neugliederung des Bundesgebietes vergleichbar ist, über die (als einzige Ausnahme, die das Grundgesetz kennt) auf Bundesebene direkt entschieden werden kann.
Ich hoffe, ich konnte ihre Fragen zufrieden stellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Hüppe, MdB