Hubert Hüppe
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CDU
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Frage von martin h. •

Frage an Hubert Hüppe von martin h. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?

Hubert Hüppe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haertle,

Die Union hat sich in dieser Legislaturperiode im Vorfeld der Ratifikation der UN-Konvention und danach mit der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen auf zwei von mir initiierten Kongressen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit jeweils über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern befasst. Wichtig war mir dabei, Menschen mit Behinderungen sowohl auf den Podien, als auch im Publikum zu beteiligen. Die Kongresse haben dazu geführt, das Thema „Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen“ auf die Tagesordnung zu bringen und wichtige Gesetzesinitiativen anzustoßen.

Bereits in der laufenden Legislaturperiode hat die Union etwa einen Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose geschaffen, der auch vielen Menschen mit Behinderungen zugute kommt. Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts können mit dem Beschäftigungszuschuss gefördert werden. Dieser Zuschuss kann sogar - und dies ist neu - dauerhaft gezahlt werden. Die neue Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ schafft eine Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Insbesondere Abgänger aus Förderschulen werden mit der „Unterstützten Beschäftigung“ bessere Chancen haben, in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.
Dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze im Arbeitsbereich und ausgelagerte Werkstattplätze im Berufsbildungsbereich sind jetzt ausdrücklich im Sozialgesetzbuch IX genannt. Werkstätten haben dadurch mehr Rechtssicherheit bei ausgelagerten Werkstattplätzen und können zusätzliche Plätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes schaffen. Diese Klarstellung habe ich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion angeregt und vorangetrieben. Wir haben beschlossen, Integrationsämtern mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Integrationsämter können mit den zusätzlichen Mitteln helfen, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Für mich ist klar: den Umsetzungsprozess im Bereich Art. 27 der UN-Konvention, den wir mit den obigen Gesetzesinitiativen bereits begonnen haben, werden wir in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen. Die Arbeitslosigkeit unter schwerbehinderten Menschen ist weiterhin höher als bei allen Arbeitssuchenden, auch wenn sie in den letzten Jahren gesunken ist. Menschen mit Behinderungen können immer noch nicht selbstbestimmt wählen, ob sie Teilhabeleistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder außerhalb der Werkstatt in Anspruch nehmen wollen. Handlungsbedarf besteht deshalb aus meiner Sicht beispielsweise für eine verbesserte Vermittlung und für neue Instrumente, wie einen Kombi-Lohn und ein Budget für Arbeit. Um mehr Menschen mit Behinderung Zugang, z.B. zum Persönlichen Budget für Arbeit zu ermöglichen, will ich für spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote kämpfen. Ich will „gemeinsame Servicestellen“, die diesen Namen auch verdienen.

Bei der Umsetzung der UN-Konvention halte ich die Beteiligung von Betroffenen und ihrer Verbände für unerlässlich. Hierbei kann auch das von Ihnen genannte „Programm“ zur Sprache kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Hubert Hüppe

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