
(...) Der Schutz von Verbraucher und Umwelt ist und bleibt meine Priorität und auch das wichtigste Schutzziel des europäischen und des deutschen Gentechnikrechts. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel erhalten nur dann eine Zulassung, wenn nach gründlicher Prüfung durch die europäischen Wissenschaftler keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt zu befürchten sind. Es gibt bis heute keinen einzigen belastbaren Hinweis darauf, dass von zugelassenen Lebensmitteln die Anteile gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt ausgeht. (...)