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Holger Schiele
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Frage von Frank W. •

Frage an Holger Schiele von Frank W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Welche Position vertreten Sie beim Thema Flüchtlingskrise und Asylrecht?

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Antwort von
LKR

Sehr geehrter Herr Weyhers,

vielen Dank für Ihre Frage zu unserer Position zum Thema Flüchtlinge / Asyl. Ich möchte mit einem
kurzer Auszug aus dem LKR Europawahlprogramm antworten:

"Die LKR steht uneingeschränkt zum Grundrecht auf politisches Asyl nach Artikel 16a des
Grundgesetzes. Jedoch hat niemand Anspruch auf Asyl, der durch einen EU-Mitgliedsstaat oder
durch einen sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einreist. Vielmehr verlangt
das Asylgesetz (§ 18) ausdrücklich, dass solchen Ausländern die Einreise zu verweigern ist.

Flüchtlinge, die nicht politisch verfolgt sind und/oder sich nicht in unmittelbarer Gefahr befinden, können nur im Rahmen von
Kontingenten in der EU Aufnahme finden. Dementsprechend lehnt die LKR es entschieden ab, die alleinige Kompetenz zur Anerkennung
von Flüchtlingen auf Institutionen der EU zu übertragen. Auch eine Zuweisung von
Flüchtlingen anhand von prozentualen Quoten (d. h. ohne mengenmäßige Begrenzung) ist
nicht akzeptabel, da die EU eine Union souveräner Staaten ist, in der jeder Mitgliedsstaat –
und damit auch Deutschland - die Kontrolle darüber behalten muss, wer sich auf seinem
Staatsgebiet aufhalten darf.

Um einen unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen und Migranten zu vermeiden, fordert die
LKR eine zuverlässige Grenzsicherung an allen EU-Außengrenzen. Die illegale Anlandung
von Booten muss vollständig unterbunden werden. Flüchtlinge und Migranten, die mit Booten
und Schiffen nach Südeuropa gelangen wollen, müssen in sichere Aufnahmelager außerhalb
der EU-Grenzen gebracht werden.

Um zu bestimmen, wie viele Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden können, setzt
sich die LKR für eine „atmende Obergrenze“ ein, d. h. für eine Obergrenze, die kontinuierlich
den jeweiligen Möglichkeiten angepasst wird. Die gewählten Vertreter der Bürger sollen in den Kommunen über die aufzunehmende Zahl
von Schutzbedürftigen entscheiden."