
(...) Nun hatte eine unabhängige Expertenkommission 2014 nach der letztmaligen Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes erneut geprüft, an welcher Tätigkeit sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nun orientieren soll. Das Ergebnis hat die Regelung von 1977 im Wesentlichen bestätigt: die Tätigkeit von Bundestagsabgeordneten lässt sich mit der von Oberbürgermeistern, sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6) vergleichen. (...)