Frage an Hilde Mattheis von Andre B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo!
ich wollte mich erkundigen warum sie für die vorratsdatenspeicherung und gegen die erhaltung des fernmeldegeheimnisses gestimmt haben, auch wenn dieses thema für sie vielleicht nicht mehr so aktuell sein mag. wie werden sie sich bei der elektronischen gesundheitskarte entscheiden werden, denn das wird wohl für die meisten heute jüngeren menschen entscheidend sein, denn solch sensible daten sollten keinesfalls in die falschen hände (wie etwa künftige arbeitgeber) gelangen, so wären existenzen gefährdet, denn wer stellt einen arbeiter mit depressionen oder auch A.I.D.S. ein? ich hoffe auf eine rückmeldung ihrerseits, mich würde ihre meinung interessieren und ob sie sich nocheinmal für die vorratsdatenspeicherung eintscheiden würden, da jetzt die folgen dieser wohl besser bekannt sind.
MFG
Sehr geehrter Herr Buck,
vielen Dank für Ihre Frage zur elektronischen Gesundheitskarte.
Der Datenschutz hat bei der Einführung der Gesundheitskarte oberste Priorität. Zurzeit wird die Gesundheitskarte in mehreren Regionen getestet. Dabei sind eine Fülle von Maßnahmen getroffen worden, die die Sicherheit der Daten garantieren soll. So dürfen Daten über den Gesundheitszustand des Patienten nur mit seiner Einwilligung auf der Karte gespeichert werden. Die Speicherung erfolgt in verschlüsselter Form. Die Daten können erst entschlüsselt werden, wenn der Patient seine Gesundheitskarte unter Eingabe seiner persönlichen Indentifikationsnummer (PIN) in das Lesegerät steckt und der Arzt gleichzeitig seinen Heilberufsausweis eingibt. Dieses technische Verschlüsselungsverfahren entspricht den Richtlinien und Prüfvorschriften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und wurde mit dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verspreche ich mir große Verbesserungen in der Versorgung von Patienten. Durch die Sammlung der verschiedenen Informationen wie etwa über Erkrankungen, Allergien, über die aktuelle Einnahme und Dosierung von Medikamenten und über Unverträglichkeiten von bestimmten Arzneimitteln können sich alle an der Versorgung Beteiligten ein genaues Bild über den Patienten machen. Dies geschieht im Interesse des Patienten, denn auf diese Art und Weise lassen sich Doppeluntersuchungen oder falsche Behandlungen vermeiden.
Aus diesen Gründen stehe ich der elektronischen Gesundheitskarte positiv gegenüber und ich denke, dass den berechtigten Bedenken zum Datenschutz durch die Sicherheitsmechanismen entsprochen wird.
Zu Ihrer Frage zur Vorratsdatenspeicherung darf ich Sie auf meine Stellungnahme vom 02.04.2008 auf www.abgeordnetenwatch.de verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis