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Frage von Michaela B. •

Frage an Hilde Mattheis von Michaela B. bezüglich Gesundheit

Welche Nachweise, Belege, Aufzeichnungen etc. haben Sie, die die Verhältnismäßigkeit des aktuellen polit. SARS-COV-2 Umgangs sowie die geplanten Änderungen/ Verschärfungen zugehöriger Gesetzesmaßnahmen stützen? Konkret bedeutet dies: Wonach sind die Maßnahmen 1. geeignet? Wonach sind sie 2. erforderlich; also das MILDESTE Mittel? Und 3. welche Argumente wurden schließlich bei der Prüfung von Verhältnismäßigkeit, im Sinne von Nutzen und Schaden, gegenübergestellt? Denn der Nutzen soll den Schaden deutlich überwiegen! Danke.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Borger,

Ihre Frage zielt auf eine rechtliche Prüfung von Gesetzesmaßnahmen ab. Eine solche überlasse ich Juristinnen und Juristen, sowohl innerhalb des Bundestages meinen Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss als auch den Gerichten, die letztendlich für eine rechtliche Überprüfung zuständig sind.

Als Gesundheitspolitikerin wäge ich die vorgeschlagenen Maßnahmen nach ihrem Nutzen für Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit der Menschen ab. Hierbei sind 80.000 Menschen, die in Deutschland an Covid19 gestorben sind und die steigende Zahl an Menschen, die in den letzten Tagen und Wochen mit Covid19 in die Krankenhäuser eingeliefert wurden ein deutliches Zeichen, dass Bund und Länder dringend Maßnahmen erlassen müssen, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Dafür ist nach allem was wir wissen eine Reduzierung der persönlichen Kontakte auf ein Minimum am effektivsten, auch wenn das sehr schwer fällt. Natürlich wägen wir dabei sehr genau ab, denn auch die Schutzmaßnahmen wie z.B. die Aussetzung des Präsenzunterrichts haben natürlich gravierende Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Deshalb war es mir sehr wichtig, dass gerade für Kinder so viel Freiheit und Kontakt wie möglich zugelassen werden, obwohl wir wissen, dass gerade mit neuen Mutanten Kinder und Jugendliche mit zur Infektionsweitergabe beitragen.

Die Maßnahmen des Bundes und der Länder zielen darauf ab, das exponentielle Wachstum der Infektionen zu bremsen. Dann sind Öffnungen mit Testkonzepten, wie sie zum Teil schon in einzelnen Regionen vorliegen möglich, um Gesundheitsschutz und z.B. Betrieb von Einzelhandel u.ä. in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis