Frage an Hilde Mattheis von Jan P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mattheis,
am Entwurf des "Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Bundestagsdrucksache 19/27291)" waren Sie als Berichterstatterin beteiligt und haben dem Gesetz in der Abstimmung im Bundestag auch zugestimmt.
Können Sie erklären, weswegen im Entwurf (s. 72) explizit erwähnt wird, dass eine Berufsgruppe (Ärztinnen und Ärzte) nicht als "sonstige Empfänger" für die Prämie in Frage kommt? Der Ausschluss mit Bezug zur Berufsgruppe erscheint nicht sachlich begründet und führt zu großen Differenzen zwischen zum Beispiel dem Marburger Bund und den Krankenhausgesellschaften der Länder, die den Willen des Gesetzgebers unterschiedlich interpretieren.
Was war die Intention, Ärztinnen und Ärzte von der Prämie auszuschließen, diese aber allen anderen Berufsgruppen im Krankenhaus zu ermöglichen? Was ist der Sachgrund, der dazu führt, dass es sich hier nicht um eine Diskriminierung handelt und wieso wird dieser nicht im Entwurf genannt?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vorab und mit freundlichen Grüßen,
Jan Pluta
Sehr geehrter Herr Pluta,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Intention des Gesetzgebers bei dieser Regelung war nicht die Diskriminierung einer Berufsgruppe, sondern die Auszahlung einer Prämie an die Berufsgruppen, die in der Pandemie stark gefordert sind und darüber hinaus aber oftmals nur schlecht vergütet werden.
Wir wissen, dass Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte bis an den Rand der Erschöpfung für die Patientinnen und Patienten gearbeitet haben, um deren Leben zu retten. Das verdient Anerkennung, die es in meiner Wahrnehmung auch gesamtgesellschaftlich dafür gibt. Der Unterschied ist, dass Pflegekräfte in unserem Gesundheitssystem oftmals nicht ausreichend wertgeschätzt werden, was sich auch in einer unzureichenden Bezahlung widerspiegelt. Mit der Prämie sollte diesem Umstand Rechnung getragen werden, auch wenn dies in keinem Fall die Notwendigkeit flächendeckender Tarifverträge und guter Bezahlung ersetzt.
In den Gesetzesberatungen wurde von keiner der angehörten Expert*innen und Sachverständigen inklusive der Ärzte-Vertretungen gefordert, diese Prämie auf Ärzte zu erweitern. Dementsprechend wurde dies auch nicht vom Gesetzgeber in Erwägung gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB