Frage an Hilde Mattheis von Elias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mattheis,
zuallerst möche ich mein Bedauern darüber loswerden, dass auch Sie dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben.
Ihre Beweggründe dazu würden mich doch sehr interessieren.
Desweiteren frage ich mich, inwieweit Sie geprüft haben, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, oder wer in Ihrer Partei dafür verantwortlich war.
Zum wiederholten Mal segnet das Parlament Gesetze ab, die später als nicht mit dem Grundgesetz konform gelten.
Inwieweit kann ich mich als Bürger in Folge dessen noch darauf verlassen, dass die Bundestagsabgeordneten meine Grundrechte kennen und diese achten? Mir erscheint dies zum wiederholten Male fragwürdig.
MfG,
Elias Kuke
Sehr geehrter Herr Kuke,
Zunächst vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
In vielen Fällen sind Telekommunikationsdaten ein wichtiges Mittel für die Nachverfolgung von Straftaten, gerade auch im Internet. Daher denke ich, dass dieses Gesetz auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dient.
Selbstverständlich habe ich meine Entscheidung gewissenhaft abgewogen und im Vorfeld des Gesetzentwurfs meine Bedenken geäußert. Wichtig war mir dabei stets, dass die Herausgabe von gespeicherten Telekommunikationsdaten nur auf richterlichen Beschluss geschehen darf.
Schließlich habe ich zu meiner Abstimmungsentscheidung im Bundestag eine persönliche Erklärung abgegeben. Darin habe ich noch einmal darauf hingewiesen, dass der Vertrauensschutz für Patientinnen und Patienten gegenüber ihren Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Insgesamt bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die positiv zu bewertenden Aspekte des Gesetzes überwiegen und ich das Gesetz darüber hinaus auch für mit dem Grundgesetz vereinbar halte.
Da jeder Gesetzesentwurf, der im Bundestag abgestimmt ist, in den jeweiligen Ministerien und von den Fachpolitikern der Fraktionen eingehend geprüft wird, bin ich trotz meiner Bedenken davon ausgegangen, dass es verfassungskonform ist.
Eine nachträgliche Einschränkung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht, wie es das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nun teilweise erfahren wird, halte ich dennoch nicht für problematisch. Die oberste Gerichtsinstanz unseres Landes nimmt hier genau die Funktion ein, für die es geschaffen ist. Unterschiedliche Auffassungen zwischen Parlament und Verfassungsgericht sind auch ein Indiz dafür, dass die Gewaltenteilung hierzulande funktioniert.