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Hilde Mattheis
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Frage von Elisabeth B. •

Frage an Hilde Mattheis von Elisabeth B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Mattheis,
Sie halten sich also bei der Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz an die Vorgabe Ihrer Partei? Finden Sie nicht, dass Sie bei einer solchen Tragweite nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind? Haben Sie Kant gelesen ("Was ist Aufklärung?")?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Bair-Arkilic

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bair-Arkilic,

meine Aussage auf Ihre Frage bezog sich darauf, dass der vorliegende Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen eingebracht wurde. In den Ausschüssen, in denen der Gesetzentwurf beraten wurde, haben verschiedenen Fraktionen Änderungsanträge vorgelegt, die Oppositionsfraktionen genauso wie die Koalitionsfraktionen, diese wurden mit Mehrheit angenommen. Selbstverständlich wurde der Gesetzentwurf in der SPD-Fraktion – wie auch in allen anderen Fraktionen – diskutiert. Dies ist Aufgabe der Fraktionen, die die politische Arbeit im Bundestag koordinieren.

Abgeordnete sind natürlich grundsätzlich bei jeder Abstimmung, unabhängig vom Abstimmungsgegenstand, immer ihrem Gewissen unterworfen. Dies war und ist für mich Richtlinie meines Abstimmungsverhaltens.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB