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Hilde Mattheis
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Frage von Alex H. •

Frage an Hilde Mattheis von Alex H. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag Frau Mattheis,
wie gedenken Sie und Ihre Fraktion bezüglich des Entwurfes für ein Selbstbestimmungsgesetz am 19. Juni abzustimmen?
Trans, nicht-binäre und inter Personen werden in Deutschland stark diskriminiert. Wir Betroffenen wünschen uns seit Jahren ein Gesetz, welches das Transsexuellengesetz ersetzt und unsere Autonomie beachtet sowie die menschenunwürdigen Bedingungen z.B. für eine Vornamens- und Personenstandsänderung abschafft. Das Selbstbestimmungsgesetz erfüllt dies.
Helfen Sie mit und stimmen Sie für das Gesetz ab.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hohnhorst,

vielen Dank für Ihre Frage.

Am Freitag will die Fraktion der Grünen einen Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz in den Deutschen Bundestag einbringen. An diesem Tag findet keine Abstimmung statt, der Entwurf wird wie alle Anträge und Entwürfe dann in die zuständigen Ausschüsse des Bundestages überwiesen, wo er weiter diskutiert und bearbeitet wird.

Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass das Transsexuellengesetz reformiert gehört. Die Grundlage einer solchen Reform müssen das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung sein. Wir wollen die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern, das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Verfahren müssen so gestaltet werden, dass die Würde und die Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.

Bisherige Versuche zur Reform des Personenstandsrecht scheiterten leider am Widerstand unseres Koalitionspartners CDU/CSU. Das bedaure ich sehr, denn wir haben den Schutz und die bessere Gleichstellung von Trans*menschen im Koalitionsvertrag vereinbart.

Der nun einzubringende Entwurf der Grünen enthält neben einer Reform des Personenstandsrechts auch ein OP-Verbot für intergeschlechtliche Kinder. Wir halten es nicht für sinnvoll, dies zusammen mit dem Transsexuellengesetz zu regeln, zumal eine Aufteilung der Themen eher erfolgversprechend in Verhandlungen mit der Union erscheint. Der Gesetzentwurf ist eine gute Anregung, um die Diskussionen im Bundestag wieder zu beleben und hoffentlich die Union zu einem Einlenken zu bewegen. Dass es eine Reform des Transsexuellengesetzes im Sinne der Selbstbestimmung transsexueller Menschen braucht, steht außer Frage. Ich hoffe, dass es uns gelingt, dies im Bundestag durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB