Portrait von Hilde Mattheis
Hilde Mattheis
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hilde Mattheis zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph W. •

Frage an Hilde Mattheis von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Mattheis,

mich würde interessieren, wie sie zum aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes stehen? Diese schränkt ja künftig auf Grund fehlender Impfung oder eines Immunitätsnachweis die jeweiligen Grundrechte, wie z.b. Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ein. Wie ist dies noch mit der Demokratie vereinbar?
Zahllose Virologen und Epidemiologen sehen die Zahlen und Einschränkungen die auf Empfehlung vom RKI und Herrn Drosten gemacht werden als kritisch an. Trotzdem werden diese Themen nicht diskutiert, sondern diese Fachleute in den Medien als "Verschwörungstheoretiker" diskreditiert. (z.B. Wolfgang Wodarg, SPD, ex MdB). Sind wir schon so weit von der Demokratie weg, dass man diese Diskussionen nicht mehr in der Öffentlichkeit führen darf? Die Meinungsfreiheit ist doch eine der wichtigsten Eckpunkte der Demokratie, dazu gehört auch, dass andere Meinung betrachtet und öffentlich diskutiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

C. W.

Portrait von Hilde Mattheis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet nicht erst aktuell, sondern schon seit seiner Verabschiedung im Jahr 2001 die Möglichkeit für die Gesundheitsämter, Grundrechte zur Gefahrenabwehr, d.h. zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Seuchen einzuschränken. Diese sehr weit reichende Generalklausel ist notwendig, damit Gesundheitsämter im Notfall schnell auf einen Ausbruch einer Krankheit reagieren können. Dabei hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit keine Pandemie in der Größe, wie wir sie jetzt erleben, im Blick gehabt, aber durchaus den Ausbruch tödlich verlaufender Krankheiten und Seuchen bspw. Ebola, Typhus o.ä.

Aktuell diskutiert der Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz, die das Bundesgesundheitsministerium vorschlägt. Ich möchte dabei zunächst betonen, dass nicht feststeht, ob und wie das Infektionsschutzgesetz geändert wird. Das beschließen in unserem demokratischen System Bundestag und Bundesrat, nicht die Bundesregierung.

Mich überzeugte der Entwurf aus dem Ministerium zu einem sog. Immunitätsausweis nicht. Dieser wirft meiner Meinung nach erhebliche datenschutzrechtliche, epidemiologische und ethische Probleme auf. Zudem ist er mit Hinblick auf die aktuelle Pandemie auch nicht zielführend, da wir viel zu wenig über eine mögliche Immunität gegen Corona-Viren wissen. Als SPD-Fraktion haben wir daher erfolgreich auf eine Streichung der entsprechenden Passagen im Gesetzentwurf gedrungen. Ein Immunitätsausweis wird nicht kommen.

Abschließend kann ich nicht erkennen, dass die derzeitigen Einschränkungen der Grundrechte nicht kritisch diskutiert würden. Die Diskussion um den sog. Immunitätsausweis ist dafür ein gutes Beispiel. Es findet im Gegenteil eine sehr lebhafte öffentliche Diskussion über Ausmaß des Lockdowns und dessen Aufhebung statt. Dabei kommt die Meinungsfreiheit, die übrigens auch während der Pandemie in keinster Weise eingeschränkt wurde, zur Geltung.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB