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Hilde Mattheis
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Frage von Armin D. •

Frage an Hilde Mattheis von Armin D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Mattheis,

auf Initiative der Berliner SPD wurde beim Bundesrat ein Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes -Trageverbot für bestimmte Messer- eingereicht. Ziel dieses Entwurfes ist die Einstufung verschiedener Messer als Waffen und damit ein Trageverbot. Offensichtlich ist der Berliner Senat der Meinung durch dieses Trageverbot die Jugendkriminalität in Berlin eindämmen zu können. Ist unsere Legislative wirklich der Meinung durch dieses Verbot des Mitführens bestimmter Gegenstände Gewalttaten verhindern zu können? Gewaltdelikte sind ohnehin als Straftaten eingestuft, was gewalttätige Jugendliche jedoch nicht zu interessieren scheint. Wie kann da erwartet werden, dass diese Personengruppe ein Trageverbot für bestimmte Messer respektiert?

Einleitend wird in diesem Entwurf angekündigt, das Tragen besonders als Waffen geeigneter Messer verbieten zu wollen. Bei näherer Betrachtung des Entwurfs ist jedoch unter Punkt 3 wörtlich lesen: “mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ,"

Dies bedeutet im Klartext, dass das Tragen eines jeden Klappmessers verboten wird, bei dem sich die Klinge beim manuellen Öffnen selbsttätig feststellt. Klappmesser mit feststellbarer Klinge sind heute Stand der Technik, schon aus Gründen der Unfallverhütung beim Arbeiten mit solchen Messern, und das Feststellen der Klinge erfolgt bei solchen Messern grundsätzlich selbsttätig. Dies bedeutet im Endeffekt ein Trageverbot von Multifunktionswerkzeugen und Schweizer Taschenmesser mit feststellbarer Klinge. Diese werden jedoch z. B. von Handwerkern in hunderttausendfacher Anzahl mitgeführt, und zwar auch in der Hosentasche, was künftig als Straftatbestand verboten sein soll.
Wie kann es sein, dass aufgrund des kriminellen Verhaltens einer vernachlässigbaren Minderheit Gesetze erlassen werden, die einen grossen Teil der Bevölkerung in Ihrem alltäglichen Leben derart beeinträchtigt?

Portrait von Hilde Mattheis
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Drumm,

vielen Dank für Ihre Zuschrift bezüglich der Verschärfung des Waffenrechts.

Zwar stellt das am 25. Februar verabschiedete Gesetz keine Ursachenbekämpfung von Jugendkriminalität dar, es schränkt aber die Verbreitung von Waffen ein und schafft so mehr Sicherheit.

Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einhändig feststellbarerer Klinge (Einhandmesser) und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit verboten. Diese Regelung gilt nicht für die Verwendung bei Theateraufführungen, Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, dem Transport in einem verschlossenen Behältnis und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der tragbaren Gegenstände (hier: oben aufgeführte Messer) im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Insofern kann ich Ihre Befürchtung, dass Handwerkern mit dem neuen Waffengesetz das Mitführen ihrer Werkzeuge verboten würde, entkräften.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Mattheis, MdB