Frage an Hilde Mattheis von Josef S. bezüglich Soziale Sicherung
Vor ca 2 Monaten hatte ich diese frage an sie ,alledings ohne eine Antwort zu bekommen schon einmal gestellt sie lautet immer noch ,, warum wird des Urteil des BSG zur Erwerbsunfähigkeitsrente unter 60 Jahren nicht auf alle angewendet,( Abzug von 10,8% auf die zeit der Erwerbsunfähigkeit) und warum sind andere BSG Urteile auf alle anwendbar.Gibt es in unserem Staat mehrere Möglichkeiten der Auslegung oder bertifft es wiederum nur die vermeintlich kleinen Leute?
Sehr geehrter Herr Schmiedel,
herzlichen Dank für Ihre Frage zu einem Urteil des BSG zu Rentenabschlägen bei Erwerbsminderungsrenten. Sie fragen, warum dieses Urteil nicht generell Anwendung findet.
Es ergibt sich nicht zwangsläufig aus jedem Urteil eine Auswirkung auf das geltende Recht. Im angesprochenen Fall entspricht das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundessozialgerichts nicht der Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung.
Ich empfehle Ihnen, sich in einer Rentenberatungsstelle über den absehbaren weiteren Verlauf und Ihre Möglichkeiten zu erkundigen, falls Sie in Ihrem konkreten Fall Widerspruch gegen einen Rentenbescheid einlegen möchten (nähere Informationen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB