Portrait von Hilde Mattheis
Hilde Mattheis
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hilde Mattheis zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alexandra S. •

Frage an Hilde Mattheis von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mattheis,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

Portrait von Hilde Mattheis
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten.

Der von Ihnen zitierte Abschnitt des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist allerdings für den vorliegenden Fall nicht zutreffend. Das Bundesgesundheitsministerium plant nicht die Einführung einer generellen Impfpflicht. Viel mehr wird stattdessen vom Ministerium die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Gruppen vorgeschlagen. Das betrifft vor allem Menschen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund Erkrankungen besonders schlechten Schutz vor Masern haben. Deshalb wird die Impfpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie für das Personal in diesen Einrichtungen und Krankenhäusern vorgeschlagen.

Dazu schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in derselben Stellungnahme: „In Abhängigkeit von der Art der übertragbaren Erkrankung und deren Auswirkungen […] sowie dem Maß der Ausbreitung kann ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheinen.“

Ob die nun vorgeschlagene Regelung rechtlich mit der Verfassung konform ist, kann ich persönlich nicht abschließend prüfen. Sie ist zumindest nach derzeitigem Stand rechtlich nicht per se ausgeschlossen. Wenn das Gesetz in der Form in Kraft treten sollte und beklagt würde, obliegt die Prüfung letztendlich dem Bundesverfassungsgericht.

Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB