Frage an Hilde Mattheis von Hubert Z. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mattheis,
die AFD hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.
Die SZ berichtet am 18.02.2014 von einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.
Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373
Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen der AFD geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen der AFD (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Koalition hat mit breiter Zustimmung der Oppositionsfraktionen eine Reform der Strukturen im Organspendesystem auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist im Januar erstmals im Bundestag beraten und im Februar 2019 verabschiedet wurden. Am 1. April sind die Neuregelungen in Kraft getreten. Insofern sind die Forderungen der AfD-Fraktion bereits umgesetzt. Den Gesetzentwurf der Koalition können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf
Im Gesetz wurde u.a. die Rolle der Transplantationsbeauftragten, die jedes Krankenhaus mit einer Intensivstation vorhalten muss, gestärkt. Diese überwachen und kontrollieren den Organspendeprozess inklusive der Hirntoddiagnostik. Dies soll etwaige Fehler im Krankenhaus minimieren, zumal die Richtlinien der Bundesärztekammer für die Bestimmung des Hirntodes sehr klar sind.
Allerdings halte ich eine Stärkung des Themas Organspende innerhalb der ärztlichen Ausbildung für geboten, um etwaige Wissensdefizite der Ärzteschaft zu beheben und damit einerseits eine bessere Beratung der Ärzte zum Hirntod und der Hirntoddiagnostik zu ermöglichen und um medizinische Fehler bei der Diagnostik zu vermeiden. Gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen habe ich daher einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft in der Organspende, geschrieben, der u.a. die Verankerung des Themas Organspende in der Approbationsordnung vorschlägt. Dieser Gesetzentwurf wird in dieser Woche im Bundestag beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB