Frage an Hilde Mattheis von monika p.
Sehr geehrte Frau Mattheis,
aus welchem Grund haben Sie nichts dagegen, daß die EU mit Subventionen neue AKW´s bzw. deren Ausbau finanziert, wo doch in unserem Land aus verschiedenen, nachvollziehbaren Gründen der Ausstieg beschlossen ist.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Sehr geehrte Frau Payer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Abstimmung, auf die Sie sich wahrscheinlich beziehen, fand zu zwei Anträgen der Oppositionsfraktionen LINKE und Bündnis 90 / Grüne statt, die sich gegen Subventionen der EU zu AKWs am Beispiel von Hinkley Point C im Vereinten Königreich richteten.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel hatte im Vorfeld klar betont, dass die Bundesregierung keine Subventionen von EU-Seite für Atomkraft in europäischen Mitgliedstaaten unterstützt. Beim vorliegenden Fall in England handelte sich aber nicht um eine Subvention von EU-Seite, sondern um eine staatliche Beihilfe des britischen Staates für das AKW. Eine solche Beihilfe ist innerhalb der EU der Europäischen Kommission anzuzeigen, da sie möglicherweise wettbewerbsverzerrend ist, was rechtswidrig sein kann. Meine Kollegin Nina Scheer, die für die SPD-Fraktion mit diesem Thema betraut ist, hat im Bundestag klargestellt, dass eine Klage gegen diese Beihilfe von deutscher Seite, so wie es die Linke forderte, nur dann gerechtfertigt ist, wenn es sich um eine offensichtlich rechtsfehlerhafte Beihilfeentscheidung handelt. Die EU-Kommission hat hier aber einen weiten Ermessensspielraum, den sie ausgenutzt hat und was rein rechtlich gesehen nicht zu beanstanden ist. Es wäre politisch wünschenswert, dass die Kommission ebenso "tolerant" agiert, wenn es um Beihilfen für erneuerbare Energien geht.
Politisch konnten und können wir als SPD-Fraktion die Entscheidung der britischen Regierung zu diesem massiven und verschwenderischen Projekt des AKWs Hinkley Point C nicht nachvollziehen. Und natürlich arbeitet die SPD weiter daran, dass alle Mitgliedstaaten erneuerbare Energien ausbauen. Aber die Entscheidung, ob Atomkraftwerke gebaut werden und ob Beihilfen gezahlt werden, ist allein Sache der Mitgliedstaaten (nach §194 Vertrag über die Arbeitsweise der EU). Das hat es Deutschland erlaubt, selbst zu entscheiden, aus der Atomenergie auszusteigen. Die britische Regierung hat anders entschieden, was ich politisch nicht nachvollziehen kann.
Da dies im Antrag der Linken nicht berücksichtigt wurde und der Bundestag keine Entscheidungskompetenzen bzgl. britischer AKWs hat, hat meine Fraktion den Antrag abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB