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Hilde Mattheis
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Frage von Domink H. •

Frage an Hilde Mattheis von Domink H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Mattheis,

ich begrüße grundsätzlich das Vorhaben, den Ausbau öffentlicher Internetzugangspunkte durch eine Änderung des Telemediengesetzes zu fördern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden jedoch neue Hürden für die Verbreitung digitaler Netzwerke und offener WLAN-Zugänge errichtet. Dies schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, behindert den digitalen Wandel und beeinträchtigt die flächendeckende Versorgung mit bandbreitenstarken Netzzugängen.

Ich appelliere daher an Sie, dem Entwurf in der gegenwärtigen Fassung nicht zuzustimmen und sich stattdessen für eine bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung einzusetzen.

Aufgrund bestehender Rechtsunsicherheiten im Telemediengesetz müssen Betreiber von Drahtlosnetzen derzeit damit rechnen, als Störer für Rechtsverletzungen haftbar gemacht zu werden, die Dritte über ihr Netzwerk begehen.

Wie stehen Sie persönlich und die SPD generell zu diesem Thema, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen bzw. anstehenden Entscheidungen des EuGH?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanneder,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre Fragen zum Telemediengesetz.

Derzeit wird der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den zuständigen Fachausschüssen beraten.
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, mit dem neuen Telemediengesetz Rechtssicherheit für alle WLAN-Anbieter zu schaffen und die Verfügbarkeit von offenen WLAN-Angeboten im öffentlichen Raum deutlich auszubauen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Potenziale von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum für Kreativität und gesellschaftliche Teilhabe aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegen.

Die Stoßrichtung des Entwurfes geht zweifelsfrei in die richtige Richtung. Allerdings sehen wir in der SPD-Bundestagsfraktion an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, um das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland zu ermöglichen und Rechtssicherheit für alle WLAN-Anbieter zu schaffen, tatsächlich zu erreichen. Wir wollen bestehende Hürden bei der Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber abbauen, deutlich mehr freie WLAN-Zugänge im öffentlichen Raum ermöglichen und die zahlreichen Freifunk-Initiativen zweifelsfrei absichern.

Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen für alle, die in Hotels, Cafés, im Einzelhandel oder auch in öffentlichen Gebäuden WLAN-Zugänge anbieten wollen. Wie wir die Voraussetzungen für die Freiheit von Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen im Einzelnen ausgestalten, werden wir im parlamentarischen Verfahren noch genau prüfen. Dies gilt auch für das vorgesehene stärkere Vorgehen gegen illegale Plattformen. Uns ist wichtig, dass die Maßnahmen tauglich und für die Rechteinhaber vorteilhaft sind.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir uns auf die notwendigen Klarstellungen im parlamentarischen Verfahren verständigen werden.

Freundliche Grüße

Hilde Mattheis