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Hilde Mattheis
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Frage von Günter S. •

Frage an Hilde Mattheis von Günter S. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Mattheis,

in verschiedenen Antworten auf Anfragen, bemängeln Sie, dass die SPD ihre politischen Ziele nicht durchsetzen konnte aufgrund fehlender Mehrheiten.
Die CDU wäre wohl bereit, die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner und Arbeitnehmer in Altersteilzeit zu modifizieren ( http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_matthias_zimmer-778-78589.html#questions ). Warum konnte die große Koalition hier noch keine Verbesserungen erreichen? Welche Änderungen strebt die SPD hierzu kurzfristig an? Die heute geltenden Regeln sind doch ziemlich unsinnig. Wenn z.B. jemand 5 Jahre vor Eintritt in die ATZ Nebeneinkünfte in beliebiger Höhe hatte, so darf er diese mit in die ATZ nehmen. Wenn jemand aus z.B. familiären Gründen vor der ATZ keine Zeit für Nebenbeschäftigungen hatte, hat er eben Pech gehabt. Ändern Sie bitte diesen Unsinn! Des weiteren liegt der max. zulässige Hinzuverdienst bei 450.-€ monatlich. Wie soll das bei Höherqualifizierten funktionieren? Soll sich z.B. ein Ingenieur eine Putzstelle suchen? Wenn Sie dann noch berücksichtigen, dass die Lebensstandardsicherung für mittlere Einkommen gar nicht mehr möglich ist unter den heutigen Bedingungen (stagnierende Löhne, kalte Progression, Rentenniveauabsenkung, Rentenbesteuerung, geringe Verzinsung bei Kapitalanlagen, Riesterrente etc.) dann ist die seitherige Untätigkeit der Politik in dieser Frage unerklärlich. Warum findet man bei Beamten eine Pension von 71% des letzten Bruttoverdienstes als angemessen, während man bei allen anderen Arbeitnehmern 30% und weniger als ausreichend betrachtet?

Danke für Ihre Antworten.

Schöne Grüße,
Guenter Schmidgall

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidgall,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner und Arbeitnehmer in Altersteilzeit.

Die SPD setzt sich für den flexiblen Übergang in den Ruhestand ein. Dazu wollen wir die Teilrente flexibler und attraktiver machen und die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessern. Wir sind auch offen dafür, die Teilrente bereits vor dem 63. Lebensjahr zu ermöglichen, wenn die Vorfinanzierungskosten im Rahmen tariflicher Lösungen übernommen werden und insgesamt damit Modelle geschaffen werden, die einen längeren Verbleib im Erwerbsleben gewährleisten. Wir brauchen darüber hinaus Lösungen des flexiblen Übergangs vor allem für diejenigen Beschäftigten, die gesundheitlich eingeschränkt sind, also für diejenigen, die zu krank für die Vollzeiterwerbstätigkeit, aber zu gesund für die Erwerbsminderungsrente sind.

Insgesamt arbeiten wir in der Koalition daran, einen vielgestaltigen Teilrentenbezug zu ermöglichen und die Hinzuverdienstgrenzen erhöhen, damit man Geld durch eine Teilzeittätigkeit hinzuverdienen kann, ohne eine Rentenkürzung hinnehmen zu müssen. Diese Vorschläge werden auch vom Sozialbeirat, in dem Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und der Wissenschaft am Tisch sitzen, in seiner Stellungnahme zur Flexibilisierung der Teilrente einmütig begrüßt.

Derzeit arbeiten wir in der Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ an konkreten Vorschlägen. Der Bundestag hat am 04.12.2014 über den Rentenversicherungsbericht 2014 debattiert. Bei diesem Tagesordnungspunkt haben Vertreter der Koalition diese oben genannten Vorhaben angekündigt. Sie sehen also, dass wir dieses gemeinsame Ziel bereits verfolgen.

Freundliche Grüße
Hilde Mattheis