Frage an Hilde Mattheis von Florian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Mattheis,
ich habe eine Frage Bezüglich des Themas ´Vorratsdatenspeicher´. Ich muss mich im Vorfeld schon einmal Entschuldigen wenn ich das Falsche, von den oben zu Wählenden Thema, genommen habe. Nun ist meine Frage wie werden sie Abstimmen. Natürlich wäre es nett von Ihnen wenn sie mir erläutern könnten wieso sie sich für diese Antwort entschieden haben.
Danke schon im voraus für ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Sommer
Sehr geehrter Herr Sommer,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Ich kann die Bedenken vieler Menschen hinsichtlich dieses Instruments sehr gut verstehen. Auch ich bin nicht davon überzeugt, dass die Sicherheitsbehörden dieses Instrument für eine bessere Verbrechensbekämpfung oder die Abwehr von Gefahren brauchen. Die Speicherung und Weitergabe von Daten ist eine massive Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte, die ich als sehr problematisch empfinde.
Die Vorratsdatenspeicherung ist keine Idee der SPD. Sie ist in meiner Partei höchst umstritten. Dass es überhaupt nun Vorschläge und Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf gibt, ist vorrangig das Werk unserer derzeitigen Koalitionspartners, CDU/CSU, der schon länger auf die Einführung dieses Instruments drängt. Glücklicherweise sind in dem gestern vorgelegten Entwurf des sozialdemokratischen Justizministers deutliche Einschränkungen gegenüber den sehr weitreichenden Forderungen der Union enthalten:
- Die Speicherfristen wurden auf 10 Wochen verkürzt, für besonders sensible Daten auf 4 Wochen
- Inhalte der Kommunikation dürfen nicht gespeichert werden, Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden
- Alle Speicherungen stehen unter einem strengen Richtervorbehalt
- Daten von sog. Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Seelsorger, Rechtsanwälte, Presse) dürfen nicht gespeichert werden
Diese Vorschläge bieten zumindest einen gewissen Schutz, ändern aber leider nichts an dem grundsätzlichen Instrument, das ich, wie beschrieben, für falsch halte.
Es ist nun abzuwarten, wie die zuständigen Ministerien aus den vorgelegten Eckpunkten einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der dann dem Bundestag zugeleitet wird. Im anschließenden Gesetzgebungsverfahren wird es die Aufgabe der SPD-Bundestagsfraktion sein, darauf zu achten, dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich beschnitten werden.
Freundliche Grüße
Hilde Mattheis