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Hilde Mattheis
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Frage von Gerd-Peter K. •

Frage an Hilde Mattheis von Gerd-Peter K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Mattheis,

Warum erhalten die Bürger,die unter den Pharagrafen 17a(StrRehaG) fallen,ich gehöre auch dazu,keine Höhere Zuwendung,aufgrund des İnflationverfall???

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kohly,

vielen Dank für Ihre Frage zum Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.

Es wird Sie sicher freuen, dass seit 01. Januar 2015 die besondere Entschädigung für Haftopfer laut §17a StrRehaG erhöht wurde. Dies stellt zwar keine automatische Anpassung mit dem Inflationsverfall dar, trifft aber den Kern Ihrer Forderung.
Grundsätzlich ist es in diesem speziellen Fall für den Gesetzgeber sehr schwer zu ermitteln, welche Summe angemessen ist, um die Opfer von staatlichen Unrecht in der ehemaligen DDR angemessen zu entschädigen. Welchen Schaden die Betroffenen individuell erlitten haben, ist in einem Gesetz, das per Definition abstrakt-generell angelegt ist, schwer nachzuvollziehen. Gerade deshalb wurden die Rehabilitierungsgesetze mehrmals geändert, um einer größeren Personengruppe mehr Gerechtigkeit zu verschaffen. Nichtsdestotrotz bleiben die gewählten Summen immer ein Abwägungsprozess, da sie das geschehene Unrecht nicht beheben können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Mattheis, MdB