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Hilde Mattheis
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Frage von Mark C. •

Frage an Hilde Mattheis von Mark C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mattheis,
nach § 39a Abs. 1 SGB V haben Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, im Rahmen der Verträge Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativmedizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann. Die Krankenkassen tragen die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen nach dem SGB XI zu 90 v. H., bei Kinderhospizen zu 95 v.H.. Der Differenzbetrag wird vom Hospiz selber getragen.

Stationäre Hospize benötigen derzeit für einen wirtschaftlichen Betrieb u.a. eine sog. „Aufnahmeliste“ und ein (über mehrere Landkreise hinaus) großes Einzugsgebiet. Dies führt u.a. dazu dass zahlreiche anspruchsberechtigte Versicherte ihre gesetzlichen Leistungen aufgrund akuter Situationen nicht mehr in Anspruch nehmen können und in stationären Pflegeeinrichtungen zum Sterben verlegt werden, wie zahlreiche Hospizleitungen und Koordinatoren von ambulanten Hospiz- und Palliativdiensten bestätigen.
Im Gegensatz bei der stationären Hospizversorgung müssen die anspruchsberechtigten Versicherten in den stationären Pflegeeinrichtungen einen erheblichen Maß der Kosten selber Tragen oder können in schwerer Zeit einen Antrag auf „Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch“ Zwölftes Buch (SGBXII) bei der zuständigen Behörde stellen.
Vor dem Hintergrund dass anspruchsberechtigte Versicherte im Sinne des SGB IX behindert sind und das Grundgesetz hierzu einen Verweis in Artikel 3 (3) besitzt, welches wie folgt lautet „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“, bitte ich Sie, um die Darstellung Ihrer Sichtweise zur Gleichbehandlung im Sinne der gesetzlich Versicherten.
Bitte teilen Sie zudem mit, ob aus Ihrer Sicht hier ein verfassungskonformer Umgang mit den anspruchsberechtigten Versicherten besteht.

Mit freundlichen Grüßen
M.Castens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Castens,

vielen Dank für Ihre engagierte Nachricht zur Finanzierung von stationären Hospizen und zur Eigenbeteiligung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Sie haben Recht, das Einzugsgebiet für stationäre Hospize erstreckt sich über ein relativ großes Gebiet und sie müssen nach derzeitiger Gesetzeslage 10% der Kosten aus Spendenmitteln tragen. Aufgrund des Wunsches nach räumlicher Nähe oder aus anderen, teilweise persönlichen Gründen entscheiden sich viele Sterbende oder ihre Angehörigen, stattdessen auf Palliativstationen oder in Pflegeeinrichtungen gepflegt zu werden.
Ich trete dafür ein, dass jeder Mensch die Rahmenbedingungen vorfindet, selbstbestimmt und mit kompetenter Begleitung sterben zu können.

Verbesserte Hospiz- und Palliativversorgung ist mir ein großes Anliegen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt:
"Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen." Wir in der SPD-Fraktion arbeiten bereits an ersten Initiativen, um sterbende Menschen besser zu unterstützen. Vielen Dank für Ihr Engagement bei diesem Thema!

Freundliche Grüße
Hilde Mattheis