Frage an Hilde Mattheis von Susanne L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mattheis,
bereits im Mai 2013 hat der Petitionsausschuss des Bundestags empfohlen, medizinische Gutachter in Gerichtsprozessen stärker zu überprüfen.
Hat der Bundestag die Bundesregierung zwischenzeitlich mit dem Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beauftragt?
Halten Sie die Offenlegung von Interessenskonflikten medizinischer Gutachter für notwendig und was werden Sie als gewählte Volksvertreterin und gesundheitspolitische Sprecherin diesbezüglich unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
S.Lutz
Sehr geehrte Frau Lutz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde dieses Thema aufgegriffen. Darin heißt es auf Seite 109: "Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern."
Zuständig für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Laut deren Informationen soll zu diesem Thema noch 2014 ein Eckpunktepapier vorgelegt werden, um einen ersten Aufschlag für ein späteres Gesetzesverfahren zu starten.
Ich halte grundsätzlich eine Offenlegung von Interessenskonflikten für medizinische Gutachter bei Gerichtsprozessen richtig. Welches Verfahren dafür genau anzuwenden ist, sollte diskutiert werden, wenn der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB