Frage an Hilde Mattheis von Martina R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mattheis,
hiermit beziehe ich mich auf Ihre Antwort an mich vom 9.09.2013, in der Sie Folgendes äußern:
Zitat: "als Gesundheitspolitikerin ist es mir wichtig, dass es keinen offenen Verkauf von E-Zigaretten gibt, bis die Gesundheitsrisiken der E-Zigarette ausreichend erforscht sind."
Meine Frage an Sie als Gesundheitspolitikerin: Die Gesundheitsrisiken der Tabakzigarette sind ausreichend erforscht. Die Risiken wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall sind seit langem bekannt und diese dürfen frei verkauft werden? Mit einer einzigen Auflage, nämlich Verkauf erst ab 18! Ansonsten kann ich Zigaretten überall im Supermarkt, an Tankstellen, an Trinkhallen, Lottoannahmen usw. kaufen. Die E-Zigarette, die wesentlich ungefährlichere Alternative soll in die Apotheke reguliert werden?
Sie verweisen auf die Gefahr von Propylenglycol. Dieser Stoff ist als Lebensmittelzusatzstoff E 1520 zugelassen. Es ist in Kaugummi, Cremes, Zahnpasta, Zigaretten und in vielen Arzneimitteln enthalten. Wegen Propylenglycol muss die E-Zigarette erwiesenermaßen nicht in die Apotheke, denn sonst müssten alle Produkte die diesen Zusatzstoff enthalten in die Apotheke!
Weiter schreiben Sie:" Es kommt nach aktuellem Wissensstand auch sehr darauf an, wie die Zigarette geraucht wird." Hier kann ich Ihnen nicht folgen, was wollen Sie damit ausdrücken?
Es wäre schön, wenn Sie auf meine Fragen eingehen und diese beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Martina Rath
Sehr geehrte Frau Rath,
ich habe Ihnen meinen Standpunkt zum Thema E-Zigarette ja bereits dargestellt. Das Thema wird sicher in der nächsten Legislaturperiode im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung stehen. Die vorgetragenen Argumente Pro und Contra der E-Zigarette werden ich selbstverständlich zu gegebener Zeit genau prüfen und auch Ihre Argumente mit einbeziehen.
Freundliche Grüße
Hilde Mattheis