Frage an Hilde Mattheis von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Mattheis,
auf der Seite der SPD lese ich folgendes:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert mehr Verteilungsgerechtigkeit. „Hierfür brauchen wir dringender denn je eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Einkommen,“ erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit Hilde Mattheis.
Quelle: http://www.spdfraktion.de/themen/spaltung-der-gesellschaft-verhindern
Ganz konkret meine Frage, mit der Bitte um eine ebenso konkrete und keine ausweichende Antwort.
Ab welcher Jahreseinkommenshöhe eines Single- und eines Famileineinkommens , Netto und Brutto, zählt für die SPD der Wunsch nach stärkerer Besteuerung. Mich interessiert Ihre ganz konkrete Antwort nur bezüglich Jahreseinkommen, nicht Vermögen. Die SPD fordert öffentlich höhere Besteuerung, bitte nennen Sie mir konkret die Einkommenshöhe, die der SPD vorschwebt, bitte keine verbalen Verklausulierungen, nur ab welcher Jahreseinkommenshöhe in Euro.
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Fragen der Verteilungsgerechtigkeit in unserem Land.
Als konkrete Antwort auf Ihre Frage zitiere ich nachfolgend gerne die gültige Beschlusslage der SPD, wie sie auf dem Ordentlichen SPD-Parteitag in Berlin vom 4.-6. Dezember 2011 formuliert wurde:
„Wir halten es für notwendig und gerecht, dass die Bezieher höherer Einkommen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Das ist keine Neidforderung; es handelt sich um einen Beitrag zu sozialem Patriotismus!
Wir wollen deswegen gut fünf Milliarden Euro (gesamtstaatlich / Bundesanteil: knapp 2,5 Mrd. €) bei der Einkommensteuer durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49% ab einem Einkommen von 100.000 Euro / 200.000 Euro zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes erzielen. Dazu wollen wir nach einer Proportionalzone zwischen 52.885 – dem jetzigen Spitzensteuersatz – und 64.000 Euro eine 3. Progressionszone ab einem Einkommen von 64.000 Euro / 128.000 Euro schaffen und das Ehegattensplitting für zukünftige Ehen durch eine Individualbesteuerung mit Unterhaltsabzug umgestalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen gleich behandelt werden.
Damit wird bis zu einem Einkommen von 64.000 Euro/Einzelveranlagung, 128.000 Euro/Gemeinsame Veranlagung niemand stärker belastet als heute; insgesamt sind weniger als 5 % der Steuerpflichtigen betroffen.“
(Ordentlicher SPD-Parteitag Berlin vom 4.-6. Dezember 2011 / Auszug aus dem Beschluss - Nr. 53: Fortschritt und Gerechtigkeit: Wirtschaftlicher Erfolg, solide Finanzen und sozialer Zusammenhalt).
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Mattheis, MdB