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Frage von Holger K. •

Frage an Hilde Mattheis von Holger K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Mattheis,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß

Holger Kutz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kutz,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie sicherlich wissen, hat die SPD sich im Vermittlungsausschuss dafür eingesetzt, dass die von der Bundesregierung vorgelegte EEG-Novelle verbessert werden konnte. Damit konnte zumindest das von der Bundesregierung angerichtete Chaos und die Verunsicherung in der Branche ein wenig zurückgenommen werden.

Dieses chaotische Verfahren seitens der Bundesregierung wurde auch deutlich bei der von Ihnen erwähnten Vorziehung des Stichtags auf den 9. März 2012. Wie Sie sicherlich wissen, wurde auch dies mittlerweile wiederum zurückgenommen; die Novelle des EEG ist rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft getreten. Ich hoffe, dass Sie sich dadurch noch wie geplant im Rahmen Ihrer Finanzierung bewegen und die Anlage fertiggestellt werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Mattheis