Frage an Hilde Mattheis von Christiane K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mattheis,
was sagen Sie zum Orientierungssatz 1 zum Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973: In dem Orient.satz heißt es "Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Dieser Satz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von höchster politischer Bedeutung wirft für mich schon große Fragezeichen auf.
Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau Köppl,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juni 2009, in der Sie mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 auseinandersetzen.
Auf Ihre Frage antworte ich mit dem Urteil 46 K 361/04 vom 26. Januar 2006 des Amtsgerichts Duisburg, hier der entscheidende Auszug:
"Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58). Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten."
Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Mattheis MdB