Frage an Hilde Mattheis von Josef S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Matheis,
die Koalition hat am 22.4. im Gesundheitsausschuss (Ausschussdrucksache 16(14)0527) den höchst fragwürdigen Antrag eingebracht, die Ausbildung in den Pflegeberufen für Hauptschüler zu öffnen.
Mit gutem Grund hat man bei den verantwortlich Pflegenden stets auf einen Mittleren Bildungsabschluss bestanden (komplexe Tätigkeiten mit hoher Verantwortung und drastischen Gesundheitsgefahren bei fehlender Qualität).
In vielen EU-Ländern ist sogar ein Sekundar-2-Abschluss die Voraussetzung.
Mit welcher Begründung soll jetzt die Qualität im Pflegeberuf - die ja bei der immer anspruchsvoller werdenden Medizin und den steigenden Anforderungen durch zunehmende Alters- und Langzeiterkrankungen eigentlich gesteigert werden muss - gesenkt werden?
Warum soll die europaweite Anerkennung der deutschen Pflegeausbildung aufs Spiel gesetzt werden?
Wie kann die Forderung nach Qualitätsreduktion mit der aktuellen Diskussion um Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonen vereinbart werden?Es gibt Studien, die belegen, dass durch zu wenig und zu schlecht ausgebildetes Pflegepersonal die Rate der Todesfälle und der Komplikationen ansteigt. Hat unser Gesundheitswesen tatsächlich so viel Geld, dass es sich mindere Qualität leisten kann?
Es ist der falsche Weg, den Hauptschülern auf Kosten kranker Menschen eine berufliche Chance zu geben. Die Chance haben sie verdient, aber dazu muss man die Menschen, die schwierige Aufgaben übernehmen sollen, auch durch mindestens einen Mittleren Schulabschluss qualifizieren.
Die Hauptschüler und die Kranken werden es Ihnen danken, wenn Sie dafür sorgen, dass dieser bedenkliche Antrag im Papierkorb landet.
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. April 2009, in der Sie sich gegen Überlegungen der Regierungskoalition wenden, im Rahmen der 15. AMG-Novelle gesetzliche Regelungen zur Öffnung der Krankenpflegeausbildung für Hauptschulabschlüsse umzusetzen.
Auch ich hatte anfangs Befürchtungen, bezüglich dieses Vorhabens. Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Kompromiss gefunden, dass einer Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz eine zehnjährige Schulbildung voran gehen muss. D.h. dass z.B. in Baden-Württemberg, wo die Hauptschule nur 9 Jahre dauert, die Interessenten sich zunächst in einem berufsvorbereitenden Jahr weiter qualifizieren müssen. Außerdem setzen die Richtlinien der EU eine zehnjährige Ausbildung verpflichtend voraus, was somit umgesetzt wurde.
Blickt man auf den durch die demographische Entwicklung schon heute absehbaren Mangel an Bewerbern für Ausbildungen in der Krankenpflege, so ist klar zu erkennen, dass eine verantwortungsvolle Politik reagieren und handeln muss, bevor es zu Engpässen kommt. Auch die gesellschaftspolitisch wünschenswerte Einbindung von Bewerbern mit Migrationshintergrund ist unbedingt notwendig. Daher soll der Zugang zu diesen Berufen für mehr Interessentinnen und Interessenten als bisher geöffnet werden.
Darüber hinaus bleiben die bisherigen Bewerbungsverfahren und Eignungstests bestehen. Auch die Ausbildung an sich bleibt unverändert, so dass am Ende alle die selbe fachliche Qualität besitzen, egal ob sie davor aus einer Hauptschule oder einer anderen Schulform gekommen waren.
Als ehemalige Hauptschullehrerin weiß ich, dass man nicht von vorneherein junge Menschen mit einem Hauptschulabschluss als nicht qualifiziert genug bewerten darf. Selbstverständlich gibt es mitunter auch Realschulabsolventen und Abiturienten, die für die Kranken- und Altenpflege ungeeignet sind. Es kommt auf den Menschen selbst an und auf seine Motivation, Interessen und Fähigkeiten.
Es würde mich daher sehr freuen, wenn Sie Ihre Haltung in dieser Frage noch einmal überdenken würden und dabei auch die Chancen bewerten, die sich sowohl für motivierte und leistungsbereite Hauptschulabsolventen, als auch für die künftig vor demografischen Herausforderungen stehenden Pflegeberufe ergeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Mattheis MdB