
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Betreuungsgeld“. Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass eine außerhäusliche Betreuung von Kindern sinnvoll sein kann und sich durchaus mit einer „verlässlichen Mutter-Vater-Kind Beziehung“ vereinbaren lässt, teile ich doch auch Ihre grundsätzliche Auffassung, dass nur den Eltern das Recht zusteht, darüber zu entscheiden, wie weit sie eine außerhäusliche Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Für eine Entscheidung dieser Art ist allerdings die Auszahlung eines Betreuungsgeldes nicht zwingend. (...)