
(...) Ergänzend möchte ich aber darauf hinweisen, dass es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht um die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes geht, sondern dass es sich um eine tarifrechtliche Frage handelt, über die entschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nicht mit der Entscheidung, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, sondern ob die Anwendung des § 18 für die Ermittlung von Startgutschriften verfassungsgemäß ist. (...)