Frage an Hermann Gröhe von Peter V. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Gröhe,
wie Ihnen sicherlich nicht entgangen ist, gibt es in Deutschland eine breit angelegte Offensive des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, in Deutschland kurzfristig für die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe den verminderten Mehrwertsteuersatz von z.Zt. 7% anzuwenden.
Auf EU-Ebene wurde dieses Jahr bereits ein Beschluss gefasst, der dieses Procedere ausdrücklich gestattet. Die Bundesrepublik Deutschland hat hier ausdrücklich zugestimmt, ohne dies im eigenen Staat in geltendes Recht umzusetzen. Diverse Nachbarländer haben das aber getan. Frankreich z.B. wendet für dieses Gewerbe nun 5,1% an, zuvor waren es 19,5%.
Meine konkrete Frage an Sie:
Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zu der o.a. Forderung? Ich bitte Sie um ein klares Votum "für" oder "wider".
Für mich und andere Kollegen aus dem o.a. Gewerbe ist das eine ganz zentrale Frage für die nächste Bundestagswahl. Wir werden voraussichtlich ganze Belegschaften hinter uns scharen, um ein deutliches Signal zugunsten unserer insgesamt stark gebeutelten Branche zu setzen.
Für eine adäquate Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Verhülsdonk
Geschäftsführer
GUT DYCKHOF
Gastronomie GmbH & Co.KG
Sehr geehrter Herr Verhülsdonk,
haben Sie Dank für Ihre Frage, die Sie mir am 14. Juli über abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Die Forderung „7 % Mehrwertsteuer auf Gastfreundschaft“ ist mir bekannt und war bereits wiederholt Gegenstand verschiedener Gespräche, die ich mit Vertretern Ihrer Branche geführt habe.
Ich möchte hierzu antworten, dass ich keine Möglichkeit einer „isolierten Lösung“ für die Gastronomie und die Hotellerie im Sinne einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in diesem Bereich auf 7 % sehe. Allerdings halte ich es für möglich und im Hinblick auf die Wettbewerbssituation in Ihrem Bereich auch wünschenswert – was meinen Einsatz in diesem Sinne einschließt –, in der nächsten Legislaturperiode die Mehrwertsteuersätze insgesamt zu überprüfen, also kritisch zu hinterfragen, wo der volle und wo ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angemessen ist. Eine „strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen“ (aus „Wir haben die Kraft - Gemeinsam für unser Land. Regierungsprogramm 2009 – 2013“) hat sich die CDU/CSU in ihrem Programm für die kommende Wahlperiode vorgenommen. Dabei wissen wir, dass die deutsche Tourismuswirtschaft unter einem enormen Wettbewerbsdruck steht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hermann Gröhe