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Hermann Gröhe
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Frage von Friedrich S. •

Frage an Hermann Gröhe von Friedrich S. bezüglich Soziale Sicherung

Überschrift: Betrogen und enteignet

Sehr geehrte Herr Gröhe,

durch den Ersatz des Gesamtversorgungssystems durch eine Betriebsrente im öffentlichen Dienst ab 1.1.2002 haben Rentenanwärter, aber auch Rentner, gravierende und unzumutbare Verluste bei ihren Rentenansprüchen erlitten.

Ein großer Teil der Betroffenen – auch ich - hat sich in der Vergangenheit gegen die Kürzungen gewehrt. Über 3.000 Klagen und mehr als 300.000 Beanstandungen von Startgutschriften der VBL sprechen hier eine deutliche Sprache. Formaljuristisch haben die Gerichte die Beanstandungen zurückgewiesen und begründen dies mit der fast uneingeschränkten Tarifhoheit der Tarifpartner und mit dem in der VBL-Satzung enthaltenen Passus möglicher einseitiger Rentenänderungen, der im Privatrecht längst gestrichen worden wäre.

Sicherlich ist es primär Aufgabe der Tarifparteien, eine faire Regelung über die Rentenanwartschaften bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu treffen. Leider wird jedoch dabei übersehen, dass sich die Tarifparteien bei der bisherigen Regelung der sog. Rentenfernen Startgutschriften (Rentenanwartschaften per 31.12.2001 für Jahrgänge ab 1947) auf den vom Gesetzgeber Ende 2000 verabschiedeten § 18 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) berufen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird entscheiden, ob dieser § 18 als Grundlage zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verfassungswidrig ist.

Dem Gesetzgeber ist es selbstverständlich unbenommen, auch vor Verkündung des BVerfG-Urteils eine Änderung des § 18 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorzunehmen.

Ich erlaube mir daher anzufragen, ob Sie die Rechte der Rentner und Rentenanwärter im öffentlichen Dienst in Ihr politisches Programm einbeziehen werden. Mehr als 1,7 Millionen Bedienstete sind von den Kürzungen betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Schwermer,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de Sie hatten mir bereits einige Wochen zuvor an meine persönliche E-Mail-Adresse eine entsprechende Anfrage geschickt, auf die hin ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass ich mich mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes an das Bundesministerium des Innern gewandt habe und wieder auf Sie zukomme, wenn mir detailliertere Informationen zu diesem Themenkomplex vorliegen. Die inzwischen vom BMI erhaltene Antwort habe ich Ihnen kürzlich zukommen lassen.
Ich sehe daher davon ab, an dieser Stelle noch einmal ausführlich auf Ihre Anfrage einzugehen.
Ergänzend möchte ich aber darauf hinweisen, dass es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht um die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes geht, sondern dass es sich um eine tarifrechtliche Frage handelt, über die entschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich nicht mit der Entscheidung, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, sondern ob die Anwendung des § 18 für die Ermittlung von Startgutschriften verfassungsgemäß ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hermann Gröhe

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