(...) In dieser Situation halte ich es für wichtig, den unterschiedlichen Positionen und Erfahrungen mit Respekt zu begegnen. Für mich ist darüber hinaus jedenfalls klar, dass mir Positionen fremd sind, die Homosexualität als behandlungsbedürftige Krankheit ansehen. Jede Diskriminierung homosexueller Menschen lehne ich entschieden ab. (...)
(...) Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. (...)
(...) Was Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen Richtlinien der EU betrifft, so ist es zunächst so, dass Richtlinien sich grundsätzlich an die Mitgliedstaaten richten und der Umsetzung in nationales Recht bedürfen. Ist eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, so wie jetzt die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt wurden, so kann der Einzelne nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten gegen den Umsetzungsakt, in der Regel ein Gesetz, vorgehen. In Deutschland ist dazu die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegeben, soweit eine Grundrechtsbeschwer geltend gemacht werden kann. (...)
(...) wie schon ausführlich in den vorstehenden Antworten mitgeteilt, werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur die Verkehrsdaten, nicht die Telekommunikationsinhalte gespeichert. Die Speicherdauer beträgt sechs Monate. (...)
(...) Zunächst halte ich es für richtig, dass wir uns – auch in der Union – mit den Überlegungen von Ministerpräsident Dieter Althaus und anderen Verfechtern eines Grundeinkommens auseinandersetzen. Meine eigene Meinungsbildung ist bei diesem Thema allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass ich um Verständnis bitte, dass ich mich hier noch nicht detailliert äußern möchte, handelt es sich doch um Umgestaltungen, die tiefgreifende strukturelle Änderungen mit sich brächten. (...)
(...) Selbstverständlich ist eine hundertprozentige Sicherheit und ein vollständiger Schutz vor schweren Straftaten oder terroristischen Angriffen nicht möglich, auch nicht mit gesetzgeberischen Neuregelungen. Dennoch bin ich der Auffassung, dass man – unter Beachtung und Abwägung der grundrechtlich geschützten Freiheiten – die Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung ergreifen muss und – selbstverständlich immer innerhalb dieser Grenzen – nichts unversucht lassen darf, was zum Schutz der Bürger in gewissem Maße beitragen kann, um Gefahren zu reduzieren. Anderenfalls würde der Vorsprung von Terroristen oder anderen Verbrechern durch den technischen Fortschritt immer größer, während die Ermittlungsbehörden den Entwicklungen hinterherhinkten. (...)