
(...) Sinn und Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die leichtere Aufklärung schwerer Verbrechen. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Instrument zur Verhinderung von Straftaten. Denn das könnte sie nur sein, wenn die Daten auch verdachtsunabhängig den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stünden und genau das wollen wir ja nicht. (...)