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Hermann Färber
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Frage von Matthias M. •

Frage an Hermann Färber von Matthias M. bezüglich Finanzen

In Deutschland und europaweit zahlen fast nur noch diejenigen Steuern, die nicht die Möglichkeit zum „tricksen und verschieben“ haben. Große Konzerne erarbeiten sich Konstrukte bei denen Gelder (Gewinne und Verluste) so verschoben werden, dass letztlich die Gewinne in Ländern anfallen in denen minimalst Steuern bezahlt werden. Würde ich mir ein ähnliches Konstrukt als Privatperson aufbauen und z.B. Mieteinnahmen auf ferne Inseln verschieben, weil ich da eine Briefkastenfirma habe an die ich für meine Namensrechte bezahlen muss würde dies sicherlich als Steuerbetrug gewertet werden. Was meinen Sie was passieren würde, wenn das jeder so macht? Was machen Sie konkret gegen diese Steuerflucht bzw. wie und wann werden diese Schlupflöcher geschlossen?

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Sehr geehrter Herr Maunz,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie werfen verschiedene Dinge in einen Topf, die man auseinanderhalten muss. Richtig ist, das multinationale Konzerne ihre interne Rechnungslegung so gestalten, dass möglichst geringe Steuerzahlungen anfallen. Solange dies auf gesetzeskonformen Wegen geschieht, kann ich dafür auch niemandem einen Vorwurf machen. Anders sieht es selbstverständlich aus, wenn geltendes Recht gebrochen wird, etwa wenn Gelder ins Ausland verschoben werden, ohne dafür Steuern auf die Erträge zu zahlen, wie es im etwa Falle der Schweiz vielfach geschehen ist.

Und gerade hier ist im letzten Herbst ein großer Erfolg gelungen: Nach vielen Jahren der beharrlichen Verhandlung hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 29. Oktober 2014 in Berlin zusammen mit den Vertretern von 49 Staaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vereinbart. Ab September 2017 wird keiner der teilnehmenden Staaten mehr als Ort der Steuerflucht zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Steuerbehörden erhalten die entscheidenden Daten der Kontoinhaber von den ansässigen Banken und Finanzdienstleistern, um sie dann mit den Steuerbehörden der anderen Länder einmal jährlich auszutauschen. Steuerpflichtige Einkünfte im Ausland werden auf diese Weise sicher erfasst und können im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler selbst dann besteuert werden, wenn sie vom Kontoinhaber nicht deklariert wurden. So wird es in Zukunft immer schwieriger, Steuerschlupflöcher zu nutzen.

Auf nationaler Ebene haben wir diesen wegweisenden Beschluss mit Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige ergänzt. Ab diesem Jahr ist für die Erlangung von Straffreiheit bei der Selbstanzeige Voraussetzung, dass Nacherklärungen abgegeben werden, die mindestens zehn Kalenderjahre zurückreichen bzw. alle unverjährten Zeiträume erfassen. Gleichzeitig setzen die Zuschläge zur Steuerschuld früher ein, werden merklich erhöht und abhängig vom Hinterziehungsvolumen neu gestaffelt. Es wird aber weiterhin beim Instrument der Selbstanzeige bleiben, um den Weg in die Steuerehrlichkeit offen zu halten.
Fortschritte für mehr Steuergerechtigkeit gibt es nicht zuletzt auch beim internationalen Vorhaben, Steuervermeidungsstrategien international agierender Konzerne einzuschränken. Ziel ist es, konzerninternen Verrechnungspraktiken entgegenzuwirken, mit denen Gewinnkürzungen oder -verlagerungen vorgenommen werden, um die heimische Steuerschuld zu mindern.

Wie Sie sehen, ist bereits eine Menge geschehen in Richtung mehr Steuerehrlichkeit und die Bundesregierung ist auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin in intensiven Verhandlungen, um weitere Fortschritte zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber

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