Frage an Hermann Färber von Stephan H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Färber als Göppinger Abgeorneter!
Der zuletzt in Deutschland angebaute Genmais wurde nach Jahren als Futtermitteleinsatz von Frau Aigner wegen Gesundheitsgefahr verboten.
DURCH WELCHE UNTERSUCHUNGEN (LT SÜDWESTPRESSE IST DER GENMAIS 1507 giftig + NICHT AUSREICHEND UNTERSUCHT WORDEN) können Sie nun plötzlich so sicher sein, dass die Haftung bei etwaigen Schäden durch genmanipuliert hergestellte Lebensmittel nicht später durch unsere Kinder und Enkel beglichen werden müssen?
Welche Experten haben die Unbedenklichkeit von Genmais 1507 beim Anbau und beim Verzehr an Kinder bescheinigt?
Werden Sie als Landwirt genmanipulierte Pflanzen in Göppingen anbauen?
Haben Sie keine Bedenken diese neuen Lebensmittelkreationen auch Kleinkindern zum Verzehr anbieten lassen?
Mit freundlichen Grüßen ein besorgter Vater von vier Göppinger Kindern
Sehr geehrter Herr Hötzel,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Zunächst einmal: bei der Abstimmung in Brüssel ging es um die grundsätzliche Zulassung der Maissorte 1507 in der EU. Die deutsche Gesetzgebung zum Anbau genveränderter Pflanzen bleibt davon völlig unberührt. Und hier haben wir so viele Schutzmaßnahmen in unserem Recht, von den einzuhaltenden Abstandregelungen bis zur Gefährdungshaftung, dass der Anbau hier völlig unattraktiv ist. Vor allem, weil diese Maissorte auch in unserer Umgebung keinen landwirtschaftlichen Vorteil bietet. Ich gehe deshalb fest davon aus, dass auch weiterhin kein landwirtschaftlicher Anbau von Genmais in Deutschland stattfindet.
2009 hatte Ministerin Aigner in der Tat den Anbau und den Verkauf der Maissorte Mon 810 verboten. Dies geschah allerdings nicht wegen Gesundheitsgefahren für Menschen, auch nicht für Kinder, sondern es gab zu diesem Zeit nicht ausgeräumte Bedenken bezüglich der Umweltverträglichkeit, wobei verschiedene Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen.
Die Ministerin hat damals ausdrücklich betont, dass dies eine auf konkreter wissenschaftlicher Grundlage beruhende Einzelentscheidung sei und keine Grundsatzentscheidung zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik , wie Sie hier nachlesen können.
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2009/063-AI-Mon810.html
Bei der aktuellen Entscheidung geht es um eine andere Maissorte, für die die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhenden Studien keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit geliefert haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.faz.net/aktuell/wissen/neue-studien-nuetzlinge-ohne-schaden-wie-sicher-ist-der-genmais-12796064.html
Trotzdem gab es in der Bundesregierung unterschiedliche Meinungen, ob man diese Maissorte für die EU genehmigen könne oder nicht. Der Koalitionsvertrag sieht in solchen Fällen eine Enthaltung vor und das ist dann auch geschehen. Übrigens hätte auch ein deutsches Nein nicht für eine qualifizierte Mehrheit zur Ablehnung der Zulassung ausgereicht.
Ich halte diese Entscheidung für vertretbar, weil ich es für richtig halte, derlei Entscheidungen nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf wissenschaftlicher Grundlage zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber