Frage an Hermann Färber von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Färber,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: „Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können.“
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Grundsätzlich entscheidet der Bundestag selber, wann er welche Gesetzesvorlage abschließend behandelt. Dies geschieht dann, wenn sich die Koalition auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt hat, der dann im Bundestag auch entsprechend eine Mehrheit findet. Dieses Stadium im Gesetzgebungsprozess haben wir beim Tabakwerbeverbot derzeit noch nicht erreicht, die Diskussionen darüber laufen noch.
Ich befürworte immer eine zügige, aber auch eine gründliche Beratung aller offener Fragen. Derzeit besteht aber eben noch keine Einigkeit, inwieweit es legitim ist, die Werbung für ein legal produziertes und legal vertriebenes Produkt gänzlich zu verbieten. Ich würde es begrüßen, wenn sich diese Fragen möglichst schnell klären ließen. Dann kann ein entsprechendes Gesetz auch im Bundestag beschlossen werden. Neben dem Gesundheitsschutz ist aber auch die Rechtssicherheit unserer Beschlüsse für mich ein sehr hohes Gut. Deshalb kann ich keine Schnellschüsse unterstützen. Wir sehen ja gerade in anderen Ländern, dass dies dann zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber