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Hermann Färber
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Sehr geehrter Herr Färber,

im Jahr 2013 wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung-LKonV) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat leider seine Zustimmung verweigert.

Inzwischen wurde die neue EU-Kontroll-Verordnung VO(EU) 2017/625 erlassen und die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind weiter gestiegen. Wäre es nun nicht an der Zeit, an einer Überarbeitung der LkonV zu arbeiten und damit ein hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen?

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dies geplant ist und wie Ihre Meinung zu diesem Thema ist?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die gestiegenen Anforderungen in der Lebensmittelkontrolle, die wachsende Rechtsmaterie, aber auch die Industrialisierung in der Lebensmittelherstellung, erfordern eine grundlegende Überarbeitung der Anforderungen, Qualifikationen und Nachweise von Lebensmitttelkontrolleuren.

Wie Sie selbst schreiben, hatte die Bundesregierung in 2012 einen Novellierungsentwurf der Lebensmittelkontrollpersonalverordnung (LKonV) auf den Weg gebracht und dem Bundesrat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt, in der die Anforderungen und Nachweise für Lebensmittelkontrolleure entsprechend angehoben werden sollten. https://dserver.bundestag.de/brd/2013/0444-13.pdf

Der Bundesrat hat mit Sitzung am 19. Dezember 2013 jedoch beschlossen, dieser Verordnung nicht zuzustimmen. https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-%C3%BCber-die-anforderungen-an-die-bef%C3%A4higung-des-in-der/53556?f.deskriptor=Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung&rows=25&pos=2

Im Jahr 2015 brachte das Land Schleswig-Holstein einen eigenen Antrag in den Bundesrat ein, der erneut auf die Anhebung der Qualifikationen abzielte und in dem die Bundesregierung gebeten wurde, die Novellierung der LKonV in enger Zusammenarbeit mit den Ländern fortzuführen und eine Ermächtigungsgrundlage aufzunehmen, die es den Ländern gestattet, Einzelheiten per Landesverordnung zu regeln. Dieser Antrag wurde vom Bundesrat angenommen und der Bundesregierung übermittelt.

In der Stellungnahme der Bundesregierung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits im Jahr 2012 eine Verordnung zur Neufassung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vorgelegt hatte und der Bundesrat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 beschlossen hatte, dieser Verordnung nicht zuzustimmen (Bundesrat Drucksache 444/13). Es sei nun Aufgabe der Länder, ihre konkreten Änderungswünsche zum seinerzeit vorgelegten Verordnungsentwurf zu benennen.

Der Ball liegt also bei den Ländern.

Mit Ihrer Frage, ob aber eventuell doch eine Novellierung der LKonV seitens Bundesregierung derzeit geplant ist, müssen Sie sich an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Färber

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