Frage an Hermann Färber von Matthias M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Färber,
können Sie mir bitte die Funktionsweise von sogenannten Cum Ex und Cum Cum-Geschäften erklären? Sind Ihnen in diesem Zusammenhang die Folgen für den Staatshaushalt klar? Warum gucken Sie als “Volksvertreter“ tatenlos zu wie sich Superreiche über Steuerrückerstattungen an solchen Geschäften die Taschen voll stopfen während Sie –als Volksvertreter- in gleichem Zuge das Rentenniveau auf 40% absenken? Für Renten und Sozialleistungen ist also nicht ausreichend Geld vorhanden während Sie zugucken wie sich –ohnehin schon Superreiche- an den Steuertöpfen bereichern. Warum unterbinden Sie solchen Geschäfte nicht sofort?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Maunz
Sehr geehrter Herr Maunz,
herzlichen Dank für Ihre Frage, auch wenn ich es begrüßen würde, wenn Sie falsche Unterstellungen unterlassen würden.
Cum-Ex Geschäfte sind bereits mit Wirkung ab 2012 durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2011 (BGBl I S. 1126) unterbunden. OGAW steht hierbei für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“.
Sollten auch andere Personen in Ihrem Umfeld der fälschlichen Ansicht sein, diese Möglichkeit würde es noch geben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information weitergeben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber