Frage von Susanne K. • 04.05.2021
Antwort von Heribert Hirte CDU • 28.06.2021
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) Nutzungen zum Zwecke von Karikatur, Parodie und Pastiche werden durch den neuen § 51a UrhG nun ausdrücklich erlaubt. (...)
(...) ich habe für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. (...)
(...) die Corona-Pandemie war auch für unsere Verfassung ein Belastungstest. (...)
(...) Ausgangsbeschränkungen wurden in einer Phase verhängt, in der die dritte Welle der Corona-Pandemie noch immer ungebrochen war. (...)