Frage an Heribert Hirte von Jochen W. bezüglich Bundestag
Wie stehen Sie zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes? Werden Sie dafür oder dagegen stimmen?
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
die Corona-Pandemie war auch für unsere Verfassung ein Belastungstest. Und ich bin auch froh, dass wir zu diesem Thema breit öffentlich diskutiert haben.
Erst nach umfangreichen Anhörungen von Sachverständigen, einer breiten Diskussion in den jeweiligen Ausschüssen und die Rücksprache mit Experten verschiedener wissenschaftlicher Institutionen habe ich die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.
Die Entwicklung der COVID-10-Pandemie war in den Wellen und insbesondere in der sogenannten „zweiten Welle“ im Herbst und Winter 2020 in der Tat sehr dynamisch. Durch verschiedene Maßnahmen des Infektionsschutzes konnte das Infektionsgeschehen jedoch glücklicherweise eingedämmt werden. Neben den Maßnahmen insbesondere mit dem Ziel der Kontaktreduzierung hat die Impfkampagne entscheidend zur Reduktion der Infektionen beigetragen. Bei diesen Maßnahmen hat der Deutsche Bundestag und neben dem Gesundheitsausschuss insbesondere auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine zentrale Rolle gespielt.
Selbstverständlich haben wir beständig abgewogen zwischen notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung und verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten. Ich selbst hatte beispielsweise gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, im November vergangenen Jahres auf eine Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes gedrängt, um eine andauernde solide Rechtsgrundlage zu gewähren.
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt uns auch in unserer Auffassung.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hirte