
(...) Wie Sie sicherlich wissen, wurde zwischenzeitlich von der geplanten Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht empfohlenen Anpassung der Abgeordnetenbezüge an vergleichbare Berufstätigkeiten (Richter in der Besoldungsgruppe R6, Bürgermeister und Oberbürgermeister, B6) abgesehen. Gleichwohl möchte ich feststellen, dass ich die Abgeordnetenentschädigung, zum Beispiel im Vergleich zu den Dienstbezügen und der Altersversorgung der Geschäftsführer der Stadtwerke München für nicht unangemessen halte. (...)