Frage an Herbert Frankenhauser von Gernot R. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
für die ausführliche Antwort der unter 4. und 5. am 11.12.2006 gestellten Fragen bedanke ich mich herzlich. Leider haben Sie die nachstehen Punkte nicht beantwortet, ich bitte Sie daher nochmals um Ihre Sellungnahme dazu.
Meine Frage:
Trotz der bekannten Tatsache, dass es zu wenig Arbeitsplätze für über 50jährige gibt, hat die Koalition das Renteneintrittsalter auf 67 angehoben. (WURDE VON IHNEN BEANTWORTET) Dies gilt nicht für Beamte die wie bisher früher (altersmäßig) in Pension gehen können. Beamte zahlen meines Wissens zwar nichts in die Rentenkasse ein, erhalten aber dafür bei gleichen "Beitragszeiten" eine wesentlich höhere Pension als der "normale" Arbeitnehmer.
1. Verstößt dieses Nichteinzahlen nicht gegen den Solidargedanken aller abhängig Beschäftigten?
2. Womit ist die höhere Pension begründet?
3. Warum gilt das Renteneintrittalter 67 (theoretisch und praktisch eine
Rentenkürzung) nicht auch für Beamte?
Besten Dank für die Beantwortung
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Reisinger
Sehr geehrter Herr Reisinger,
besten Dank für Ihre Nachfragen vom 23. April 2008 auf abgeordentenwatch.de
In Deutschland haben Beamte kein rentenversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis, sondern ein besonderes Dienstverhältnis. In der Regel vertreten Sie hoheitlich den Staat während der Ausübung Ihrer Tätigkeiten. Damit verbunden sind besondere Rechte aber auch besondere Pflichten. Rentenversicherungspflichtige Angestellte haben kein besonderes Dienstverhältnis und vertreten nicht den Staat. Die gesetzliche Rentenversorgung und die Beamtenversorgung sind daher in Deutschland in zwei verschiedene Systeme aufgeteilt. Diese sind nicht ohne weiteres zu vergleichen.
Es mag sein, dass die durchschnittlichen Pensionen höher liegen, als die durchschnittliche Rente in Deutschland, aber das ist – meiner Ansicht nach – darin begründet, dass hier oft ein unverhältnismäßiger Vergleich herangezogen wird. Die Durchschnittspension sollte nicht mit der Durchschnittsrente gleichgestellt und dann verglichen werden, sondern vergleichbare Berufsgruppen aus beiden Systemen. Ein Beamter im höheren Dienst hat im Regelfall ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Daher sollte seine Pension auch mit der Rente eines Angestellten in vergleichbarer Position verglichen werden. Vergleichen Sie dagegen die durchschnittliche Pension von Polizeibeamten aus Bayern, dann kann hier von einer Besserstellung keine Rede sein.
Zu Ihrer letzten Frage warum Beamte nicht auch bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollten, kann ich Ihnen sagen, dass die Bayerische Staatsregierung an diesem Dienstag (22. April) ein neues Beamtendienstrecht verabschiedet hat. Danach sollen auch die meisten bayerischen Landesbeamten bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten – entsprechend der im vergangenen Jahr vom Bund beschlossenen Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Erst durch die beschlossene Förderalismusreform haben die Länder die Gesetzgebungskompetenzen für eine solche Änderung des Beamtenrechts erhalten. Das bedeutet, dass jedes der 16 Bundesländer in Deutschland eigenständig entscheidet, ob die Landesbeamten länger arbeiten sollen. Rund zwei Drittel der Pensionslasten in Deutschland entfallen auf die Bundesländer. Dass der Freistaat Bayern jetzt ein neues Beamtendienstrecht auf den Weg gebracht hat, welches bis zur Sommerpause noch verabschiedet werden soll, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Auch die Bundesregierung hat ein neues Dienstrechtsneuordnungsgesetz entworfen, welches sich derzeit in den parlamentarischen Verhandlungen befindet. Der jetzt dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorliegende Entwurf beinhaltet auch eine Anhebung des Pensionseintrittalters für die Bundesbeamten auf 67 Jahre. Dieser Entwurf soll ebenfalls noch vor der Sommerpause als Gesetz verabschiedet werden.
Sehr geehrter Herr Reisinger, ich hoffe, dass ich Ihre Fragen nun abschließend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB