(...) Die Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten unterscheiden sich grundlegend. Während Amtsträger Gesetze anwenden, Weisungen unterworfen sind, als Entscheidungsträger ersetzbar und zur Unparteilichkeit verpflichtet sind, müssen sich Abgeordnete ihrem Gewissen und den Bürgern gegenüber verantworten. Parteilichkeit ist somit Teil ihres parlamentarischen Wirkens und ihrer politischen Arbeit, wobei zwangsläufig Bürger und Interessengruppen versuchen, Einfluss auf Abgeordnete auszuüben. (...)
(...) Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts konnten CDU/CSU und FDP nicht alle Vorhaben des Koalitionsvertrages Eins zu Eins umsetzen. Da uns als CDU/CSU aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 1.8.2013 – werden 100 Euro monatlich gezahlt für die einjährigen Kinder und erst ab dem 1.8.2014 werden 150 Euro monatlich gezahlt für die ein- und zweijährigen Kinder. (...)
Sehr geehrter Herr Weber,
(...) Dies hat vielerlei Gründe, die ich Ihnen gerne darlegen möchte. Ihr Vorschlag, die Abgeordnetenentschädigung an die Präsenz bei Sitzungen zu koppeln, wird durch das Abgeordnetengesetz bereits in ähnlicher Form gehandhabt. (...)
(...) Wenn Sie Ihre journalistische Arbeit, wie Sie schon erwähnt haben, in der Regel an Verlage verkaufen, kann der entsprechende Presseverlag das Leistungsschutzrecht gegenüber Suchmaschinen ausüben. Ihre Rechte und Interessen als Urheber werden durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt. (...)
Sehr geehrter Herr Reth,