
(...) Die Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten unterscheiden sich grundlegend. Während Amtsträger Gesetze anwenden, Weisungen unterworfen sind, als Entscheidungsträger ersetzbar und zur Unparteilichkeit verpflichtet sind, müssen sich Abgeordnete ihrem Gewissen und den Bürgern gegenüber verantworten. Parteilichkeit ist somit Teil ihres parlamentarischen Wirkens und ihrer politischen Arbeit, wobei zwangsläufig Bürger und Interessengruppen versuchen, Einfluss auf Abgeordnete auszuüben. (...)