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Helge Braun
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Frage von Iris S. •

Frage an Helge Braun von Iris S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Dr Braun,
mir geht es um das geplante Betreuungsgeld ab August 2013. Die Voraussetzungen hier sind geplant für Kinder die ab dem 01.08.2012 geboren wurden. Das finde ich überhaupt nicht in Ordnung. Sicher muss ein Schnitt gemacht werden, aber wo bitte werden die Familien gefördert, deren Kinder auch zu Hause betreut werden und die leider 1,5 Jahre zu früh geboren wurden (also zu diesem Zeitpunkt auch das 3.Lj noch nicht vollendet haben), aber auch künftige Steuerzahler sind????? Ich bin der Meinung die Familien werden hier mehr als benachteiligt, entweder erlasse ich ein Gesetz und stehe dazu oder ich lasse es ganz! Wir haben uns bewusst für ein Kind entschieden, gehen beide arbeiten (dh ich zur Zeit nicht, da ich noch in Elternzeit bin und eine Tagesstätte für mein seit Mai einjähriges Kind nicht wirklich sinnvoll ist, dh ich würde mehr zahlen als verdienen) Wie sollen wir die Entscheidung für diese Voraussetzungen nachvollziehen?????
Ist es Ihnen möglich hier für uns Familien tätig zu werden, die auch ungerecht behandelt werden? Meines Erachtens sind Kinder wichtig und vor allem wichtiger als zB Kunst am Bau- dann sollte eben hier gespart werden, denn das Bild in den öffentlichen Gebäuden braucht keine Mama wenn es hingefallen odewr krank ist!

Danke für Ihre Antwort und Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

I. Salzmann

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Sehr geehrte Frau Salzmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de vom 31.05.2013, in der Sie mich nach den Gründen fragen, warum das Betreuungsgeld nur für Kinder gezahlt wird, die nach dem 31.07.2012 geboren wurden.

Aufgrund der Schuldenbremse im Grundgesetz und der daraus resultierenden
Bemühungen um die Konsolidierung des Bundeshaushalts konnten CDU/CSU und FDP nicht alle Vorhaben des Koalitionsvertrages Eins zu Eins umsetzen. Da uns als CDU/CSU aber trotz der knappen Haushaltslage die Einführung eines Betreuungsgeldes parallel zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes sehr wichtig war, haben wir einer stufenweisen Einführung zugestimmt: Im ersten Jahr - ab dem 1.8.2013 – werden 100 Euro monatlich gezahlt für die einjährigen Kinder und erst ab dem 1.8.2014 werden 150 Euro monatlich gezahlt für die ein- und zweijährigen Kinder.
Damit für alle Berechtigten ein durchgängiger 22-monatiger Bezug des Betreuungsgeldes möglich ist, wird es nur für die Eltern der Kinder ausgezahlt, die nach dem 31.7.2012 geboren wurden.
Ein Bespiel verdeutlicht, warum diese Regelung sinnvoll ist: Eltern eines zum Beispiel am 1.2.2012 geborenen Kindes könnten sechs Monate - vom 1.8.2013 bis zum 31.1.2013 - 100 Euro Betreuungsgeld beziehen. Dann wäre das Kind zwei Jahre alt und es bestünde fünf Monate kein Anspruch auf Betreuungsgeld. Erst ab dem 1.8.2014 würden die Zahlungen fortgesetzt, da ab diesem Datum auch die Eltern zweijähriger Kinder berechtigt wären. Die Zahlung endete – nach sechs Monaten - mit dem 1.2.2015, da dann die Höchstaltersgrenze des Kindes erreicht wäre. Eine solch „zerstückelte“ Auszahlung ist sicherlich auch Ihrer Meinung nach weder für die Eltern noch für die Auszahlungsstellen zumutbar. Aus diesem Grunde haben wir uns für die Stichtagsregelung entschieden.
Mir ist schmerzlich bewusst, dass jede Stichtagsregelung Härten mit sich bringt.
Die Alternative wäre gewesen, die Einführung des Betreuungsgeldes komplett zu verschieben. Das wollten wir aber auf gar keinen Fall, denn Familien sollen die freie Wahl haben, ob sie ihre Kinder im Alter von ein oder zwei Jahren zu Hause oder in einer öffentlich geförderten Krippe betreuen lassen wollen. Für mich sind Ehe und Familie mit Kindern das Fundament unserer Gesellschaft, weshalb ich mich auch weiterhin politisch für deren Unterstützung stark machen werde.

Ihr Helge Braun

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