Frage an Helge Braun von Hans K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Bei TV-Übertragungen aus dem Bundestag ist sehr oft festzustellen, dass ein Grossteil der Abgeordneten nicht anwesend sind. Trotzdem werden Reden gehalten (zum üben?) vor dem fast leeren Saal. Wäre es nicht angebracht, die Abgeordneten-Vergütung an die Anwesenheit in Bundestag zu koppeln?
Was tut ein Abgeordneter in der "Nichtanwesend-Zeit"? Vorträge vorbereiten und halten nach Muster Steinbrück?
Sehr geehrte Herr Kunze,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 18.03.2013.
In der Tat lässt sich oft beobachten, dass im Plenum des Deutschen Bundestages nur wenige Abgeordneten persönlich anwesend sind. Dies hat vielerlei Gründe, die ich Ihnen gerne darlegen möchte. Ihr Vorschlag, die Abgeordnetenentschädigung an die Präsenz bei Sitzungen zu koppeln, wird durch das Abgeordnetengesetz bereits in ähnlicher Form gehandhabt.
Demnach wird die Präsenz insbesondere bei namentlichen Abstimmungen gemäß § 14 AbgG zwingend vorausgesetzt. Trägt sich ein Abgeordneter nicht in die Anwesenheitsliste ein, werden ihm 50 Euro von einer Kostenpauschale abgezogen. Dieser Betrag erhöht sich sogar auf 100 Euro, wenn keine offizielle Beurlaubung, ein ärztlicher Attest oder eine genehmigte Dienstreise vorliegt. Der Betrag kann sich dementsprechend sehr schnell summieren, wenn in wichtigen Plenarsitzungen mehrere namentliche Abstimmungen stattfinden, bei denen der Abgeordnete nicht anwesend ist. Ich bin der Auffassung, dass dies ein probates Mittel ist, um die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes zu garantieren, zumal die öffentliche Wahrnehmung hoher Fehlquoten durch Plattformen wie Abgeordnetenwatch dankenswerter Weise zugenommen hat.
Jeder Abgeordnete nimmt neben den zahlreichen Verpflichtungen während der Sitzungswochen in Berlin zusätzliche zeitintensive Aufgaben wahr. Dazu gehören beispielsweise die Betreuung der Wahlkreise, die Teilnahme an Ausschusssitzungen und Arbeitsgruppen notwendige Büroarbeiten oder Fachkonferenzen. Mein Amt als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung erfordert darüber hinaus einen hohen Zeitaufwand. Auch der Kontakt mit den Bürgern nimmt in meiner Arbeit einen sehr hohen Stellenwert ein, ich empfange zudem häufig Besuchergruppen oder nehme an Fachveranstaltungen teil.
Wie sie bestimmt wissen, handelt es sich beim Deutschen Bundestag um ein sogenanntes Arbeitsparlament. Viele wichtige Vorgänge und Themen werden in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, die oftmals zeitgleich zu den Plenarsitzungen stattfinden, behandelt. Diese Arbeitsteilung ist ein wichtiges Werkzeug für parlamentarische Arbeit und garantiert eine schnelle, effiziente Bearbeitung von wichtigen Fachthemen. Dabei spielen die individuellen Interessengebiete der Abgeordneten eine große Rolle für die Arbeitsqualität. Würden Abgeordnete jeder Sitzung- auch außerhalb ihres Fachgebietes- beiwohnen, so würde diese darunter deutlich leiden.
Im Plenum selbst sprechen die Parlamentarier meist zu ihren jeweiligen Fachthemen. Da mein Politikfeld die Bildungs- und Forschungspolitik ist, können Sie sich während Tagesordnungspunkten zu diesem Fachgebiet ein Bild von meiner Arbeit machen. Denn an den betreffenden Debatten nehme ich auch teil. Dies ist ein weiterer Grund für den vermeintlich „leeren“ Plenarsaal, denn auch hier gilt das Prinzip der Arbeitsteilung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Ursachen für den entstandenen Eindruck darlegen und hoffe künftig auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Helge Braun