
(...) Gleiches gilt für die Verfassungsänderung in der festgelegt wurde, dass bei Leistungsgesetzen die bei den Kommunen Kosten auslösen in vollem Umfang vom Land die Erstattung dieser Kosten zu erfolgen hat. (Konnexität) Wenn man jetzt noch bedenkt, dass der Wähler im Wahlkreis auch noch einen Anspruch darauf hat, von den Abgeordneten informiert zu werden und Abgeordnete regelmäßig daran gemessen werden, was sie denn wohl an gute Taten für den Wahlkreis vollbringen, ist ein Freizeitparlament weder wünschenswert noch praktisch möglich. (...)