
(...) Natürlich werden die Sorgen der Bürger ernst genommen. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft nur die Verbindungsdaten der Kommunikationen, nicht deren Inhalte. Vorraussetzung für eine wirkliche Überwachung ist nach wie vor der Verdacht oder das Vorliegen einer schweren Straftat sowie eine richterliche Anordnung. (...)